Ein „Recht auf Reparatur“
Ein „Recht auf Reparatur“ und eine verbesserte Produktsicherheit für EU-Verbraucher
In einer gebilligten Entschließung zum nachhaltigen Binnenmarkt fordern die Abgeordneten des Binnenmarktausschusses die Kommission auf, den Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ zu gewähren, indem Reparaturen attraktiver, systematischer und kosteneffizienter gestaltet werden.
Sie fordern die Kommission außerdem auf, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen entsprechend ihrer Haltbarkeit in Betracht zu ziehen (z. B. eine Verbrauchsanzeige und eindeutige Informationen zur geschätzten Lebensdauer eines Produkts). Dies würde die Gebrauchtwarenmärkte unterstützen und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern. Um Elektronikschrott zu reduzieren, bestehen die Abgeordneten erneut auf einem gemeinsamen Ladesystem.
Ferner sollten Einschränkungen in Betracht gezogen werden, die absichtlich die Lebensdauer eines Produkts verkürzen. Laut MdEP müssen die Korrekturupdates für bestimmte digitale Geräte während ihrer geschätzten Lebensdauer fortgesetzt werden und dürfen ihre Leistung nicht beeinträchtigen.
Laut Eurobarometer würden 77% der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als ersetzen, und 79% sind der Meinung, dass die Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur digitaler Geräte oder den Austausch ihrer Einzelteile zu vereinfachen.
Die Abstimmung im Plenum wird voraussichtlich im November stattfinden.
Hier gibt es noch mehr Infos zu den Entschließungen des Binnenmarktausschusses (englisch)
red