Abfall in der EU: Aktionsplan weckt Hoffnung
Abfall in der EU: Aktionsplan weckt Hoffnung
In Brüssel wurde von der Europäischen Kommission ein Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Sein Ziel ist es, durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling europaweit das Prinzip der Kreislaufwirtschaft in die Umsetzung zu bringen. Dadurch sollen Ressourcen geschont, dass Klima geschützt und Europa wettbewerbsfähiger gemacht werden. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) legt der Aktionsplan hierzu einen wichtigen Grundstein: Die EU-Kommission will durch neue Regelungen dafür sorgen, dass der Siedlungsabfall halbiert, Produkte leichter reparier- und wiederverwendbar, Verpackungsabfälle vermieden, mehr Recyclingmaterial eingesetzt und die öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher werden.
Das ist gut: Mit dem europäischem Aktionsplan hat sich die EU-Kommission zur Abfallvermeidung, Reparatur und Wiederverwendung bekannt. Eine ressourcenvergeudende und auf Einweg ausgerichtete Wirtschaftsweise hat keine Zukunft mehr.
Aktionsplan kann nur Anfang sein
Die DUH fordert nun aber von der EU-Kommission für die angekündigten Regelungen schnell überprüfbare Ziele und Zeitpunkte zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Hierbei muss dann etwa auch Deutschlands Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Vorreiterrolle übernehmen, indem Sie sich in Brüssel bei der weiteren Umsetzung und Konkretisierung des Aktionsplans für Abfallvermeidung und Wiederverwendung stark macht. Als kritisch bewerten wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass im EU-Aktionsplan ein Ziel zur Senkung des Ressourcenverbrauchs ebenso fehlt – etwa Maßnahmen zur Verteuerung des Einsatzes von Primärrohstoffen und ein Verbot der Deponierung recyclingfähiger Abfälle. Denn Deutschland gibt in der Kreislaufwirtschaft nicht den Takt vor. Wir laufen den europäischen Entwicklungen hinterher. Deshalb muss die Bundesumweltministerin endlich aufwachen und Abfallvermeidungsziele sowie verbindliche Wiederverwendungsquoten festlegen.
Die Absicht der EU-Kommission, Siedlungsabfälle bis 2030 zu halbieren setzt das richtige Zeichen Abfälle zu vermeiden, die Wiederverwendung zu stärken und unvermeidbare Abfälle zu recyceln. Als positiv bewertet die DUH auch die Pläne der Kommission Verpackungsabfälle durch Vermeidungsmaßnahmen zu reduzieren und das Verpackungsdesign für die Wiederverwendung und ein Recycling voranzutreiben. Nach unserer Auffassung sind Mehrwegsysteme als Vermeidungsmaßnahmen von Verpackungsabfällen besonders gut geeignet. Egal ob bei wiederverwendbaren Getränkeflaschen, Coffee-to-go-Bechern oder Essensboxen. Sie sollten durch die Festlegung verbindlicher Mehrwegquoten gefördert werden. Das Signal aus Brüssel für Bundesumweltministerin Svenja Schulzeist eindeutig.
Als eine zentrale Maßnahme plant die EU-Kommission die Einführung einer verpflichtenden „grünen Beschaffung“. Verbindliche Mindeststandards und -ziele für die öffentliche Beschaffung sind dabei ebenso wichtig wie eine Berichtspflicht über umgesetzte Maßnahmen. Hierin sieht die DUH einen wichtigen Hebel, die Nachfrage nach wiederaufbereiteten Produkten, wiederverwendbaren Verpackungen und den Einsatz von Recyclingmaterialien deutlich zu steigern.
Kreislaufwirtschaft nicht konterkarieren
Wir begrüßen die Absicht der Kommission, künftig einen verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen bei der Herstellung von Produkten festlegen zu wollen und zwar vorrangig in besonders klimarelevanten Sektoren, wie zum Beispiel der Kunststoff- und Bauindustrie. Dort hat sich Bundesumweltministerin Schulze bislang der Festlegung von Rezyklateinsatzquoten konsequent verweigert.
Der Aktionsplan ist ein erster Schritt, um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu verlängern. Probleme der beabsichtigten Verkürzung des Produktlebens, der Zerstörung unverkaufter Gebrauchsgüter und eines unzureichenden Öko-Designs sollen in Angriff genommen werden. Weitere Schritte zur Konkretisierung müssen jedoch folgen. „So vielversprechend der Aktionsplan ist, so unverständlich ist es, dass kein konsequentes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungs- und Gewerbeabfälle festgelegt werden soll“, kritisiert auch mein Kollege Thomas Fischer. Der DUH-Abfallexperte sagt: Solange recyclebare Siedlungsabfälle weiterhin abgelagert werden dürfen, wird das Ziel einer Kreislaufwirtschaft konterkariert. Hier muss die Kommission also nachbessern.
Barbara Metz
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin