Berlin beschließt erstes Fußgänger-Gesetz

Berlin beschließt erstes Fußgänger-Gesetz
Foto: icsilviu/Pixabay CC/PublicDoman

Berlin beschließt erstes Fußgänger-Gesetz

zdf.de: Das Land Berlin hat erstmalig in Deutschland ein Gesetz für die Interessen von Fußgängern erlassen. Für den Hauptstadtverkehr bedeutet das viele kleine und große Veränderungen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das bundesweit erste Fußgängergesetz beschlossen. Das Gesetz sei „ein großer Schritt für ein lebenswerteres Berlin“, erklärte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) dazu. Damit haben Fußgänger künftig bei Verkehrsplanungen eine höhere Priorität als PKW.

Das jetzt beschlossene Gesetz ist eine Erweiterung des seit Juli 2018 in Berlin geltenden Mobilitätsgesetzes.

Von 50 Verkehrstoten 2020 in Berlin waren 19 Fußgänger.

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Diese Maßnahmen sollen den Fußverkehr attraktiver machen:

  • Längere Grünphasen an Fußgängerampeln
  • Mehr abgeflachte Bordsteine
  • Leichtere Einrichtung von Zebrastreifen und Spielstraßen
  • Mehr Sitzbänke

Auch die Anliegen von besonders gefährdeten Gruppen sollen besser berücksichtigt werden können. Darunter fallen etwa Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkinder. Gefährliches Parken an Kreuzungen soll stärker bekämpft und die Gefahr von Abbiegeunfällen gesenkt werden. Insbesondere Schulwege sollen besser gesichert werden.

Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden, sollen stärker als bisher verfolgt werden. Dafür soll auch weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden… weiterlesen

One thought on “Berlin beschließt erstes Fußgänger-Gesetz

  1. Es irritierte mich, als ich am Donnerstag über den großen Stern nach Schöneberg lief.
    Ich lief die Altoner Str. und dann weiter die Hofjägerallee herunter.
    Der Fahrradweg war gestreut, der Fussgängerweg am Tiergarten nicht und extrem glatt. Auf dem Fahrradweg lebt man aber gefährlich, wenn man sich nicht dauernd umdreht.
    Für die Fussgängerwege ist der Eigentümer zuständig.
    Der Eigentümer ist hier die Stadt Berlin.
    Leider auch an Kreuzungen werden die Fahrradwege den Fusswegen auffallend bevorzugt.
    Das wiederspricht eigentlich der Idee des Fußgänger-Gesetzes.
    Daher glaube ich das dieses Gesetzt nur Markulatur ist. So wurden auch auf die Fußgängerwege in meinem Kiez Fahrradbügeln eingelassen. Der Geweg wurde dadurch verengt und Fussgänger müssen ausweichen, und können nicht mehr nebeneinander gehen. Es wäre ein leichtes gewesen, diese im Bereich der Parkzohnen auf der Straße unterzubringen.
    Thomas Janke

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