EEG: Erneuerbare Energie contra Naturschutz

EEG: Erneuerbare Energie contra Naturschutz
Screenshot: faz.net

EEG: Erneuerbare Energie contra Naturschutz

faz.net: Die Bundesregierung will den Bau von Windrädern erleichtern – und dafür gesetzlich verankern, dass Windräder der öffentlichen Sicherheit dienen. Einwände verfangen bislang nicht.

Die Bundesregierung ist weiter bestrebt, den Bau von Windrädern und Solaranlagen zu erleichtern und gegenüber konkurrierenden Interessen wie dem Naturschutz zu privilegieren. Ein umstrittener Passus in der derzeit diskutierten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll erhalten bleiben. Das bestehende Gesetz soll demnach ergänzt werden um: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

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Was den Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigen soll, erregt seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes im September die Gemüter. So sind Naturschützer und Kommunen mancherorts in Sorge, dass Windräder künftig verstärkt in Schutzgebieten aufgestellt werden könnten.

Der Hintergrund: Werden die Mühlen als Anlagen des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit klassifiziert, könnten bestehende Bauverbote etwa zum Schutz von Vögeln oder der biologischen Vielfalt umgangen werden. Dabei sind Windräder laut Baugesetzbuch schon heute privilegiert. Andere öffentliche Belange können ihrer Errichtung nur begrenzt entgegengehalten werden… weiterlesen

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