EU beschließt Lieferkettengesetz
EU beschließt Lieferkettengesetz
Überraschung in Brüssel: Trotz der Enthaltung Deutschlands einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union nach monatelangen Verhandlungen auf die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes.
„Das sorgt für Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und eröffnet der Europäischen Union die Chance, weltweit eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Lieferketten einzunehmen“, kommentiert die Entscheidung der TÜV-Verband.
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„Übler Nachgeschmack“
Umweltverbände in Deutschland zeigen sich zufrieden – obwohl sie auch Kritik äußern: „Die erneute Abschwächung des Lieferkettengesetzes ist bitter: So wird das Gesetz erst ab 2032 vollumfänglich gelten und es betrifft nur große Unternehmen ab tausend Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz ab 450 Millionen Euro. Die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung ist ein Armutszeugnis in Sachen Umwelt- und Menschrechte. Vom sozialdemokratischen Bundeskanzler hörte man in der ganzen Zeit nichts“, sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zur Einigung der ständigen Vertreter im Rat der Europäischen Union.
Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Damit wird der Weg frei für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU. Das sind gute Nachrichten für mehr Menschenrechte, mehr Klimagerechtigkeit und ebnet dringend notwendigen Innovationen im Umweltschutz den Weg. Gleichwohl bleibt ein übler Nachgeschmack.“
Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen in der gesamten Europäischen Union zu mehr Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutz in ihren Lieferketten verpflichten. Nachdem Deutschland und Frankreich schon eigene Lieferkettengesetze erlassen haben, soll es für einheitliche Regeln für alle großen Unternehmen in der Union sorgen.
pit