Frankreichs Verbot bienenschädlicher Pestizide war rechtens
Frankreichs Verbot bienenschädlicher Pestizide war rechtens
Zeit: Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) durfte Frankreich den Einsatz bienenschädlicher Pestizide, sogenannter Neonikotinoide, trotz EU-Zulassung verbieten. Frankreich habe die Kommission wirksam über die „Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen“ insbesondere zum Schutz der Bienen unterrichtet, urteilte der EuGH. Es ging dabei um fünf Pestizide, deren Anwendung Frankreich ab September 2018 untersagt hatte.
EU-Mitgliedsstaaten dürfen zwar eigene Schutzmaßnahmen erlassen, jedoch nur, wenn sie zuvor gegenüber der EU-Kommission Bedenken erhoben haben und diese nicht selbst agiert. Der Verband der Pflanzenschutzindustrie hatte vor dem obersten Verwaltungsgericht dagegen geklagt. Er bezweifelte, dass die französische Mitteilung an die Kommission den Anforderungen genügte. Weiterlesen…