Gegen den klimaschädlichen Abrisswahn

Gegen den klimaschädlichen Abrisswahn
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert auf Basis eines jetzt veröffentlichten Rechtsgutachtens, eine eklatante klimapolitische Lücke im Baurecht zu schließen. Die aktuelle Rechtslage begünstigt den klimaschädlichen Abriss von Gebäuden, anstatt die ressourcenschonende Sanierung zu bevorzugen.
Die DUH fordert, diesen Missstand mit einer Genehmigungspflicht für Abrisse zu beenden. Das neue Rechtsgutachten bestätigt, dass eine solche Pflicht umsetzbar ist und zeigt eine Möglichkeit auf, wie diese in den Musterbauordnungen und den Landesbauordnungen verankert werden kann. Zudem ist es laut Gutachten möglich, eine Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen an eine Abrissgenehmigung zu knüpfen. Dabei müssen Abriss und Neubau mit den Optionen Sanierung und/oder Umbau ökobilanziell verglichen werden.
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Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz
Mit der Verankerung einer solchen Genehmigung in den Landesbauordnungen können die Länder einen unmittelbaren Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz leisten. Die DUH fordert die Bauministerien der Länder auf, die Empfehlungen unverzüglich umzusetzen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Rechtsgutachten stärkt uns darin, dass ein Ende des Abrisswahnsinns möglich und notwendig ist. Es ist angesichts der enormen Belastung von Klima und Ressourcen und dem hohen Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum geradezu abstrus, dass die Bauministerien der Länder Gebäudeabrisse nicht an ökologische Kriterien koppeln und freien Lauf lassen. Hier braucht es ein grundsätzliches Umdenken weg von Abreißen und Neubau hin zu Sanieren, Umbauen, Umnutzen und Erweitern. Das Jahr 2023 muss das Jahr des Paradigmenwechsels in der Gebäudepolitik werden. Zentrale rechtliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz, die Musterbauordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden novelliert und müssen den Rahmen für eine echte Gebäudewende setzen. Um Bauen im Bestand zum Standard zu machen, müssen Genehmigungen hierfür vereinfacht und beschleunigt und die Bestandsförderung auf 25 Milliarden Euro im Jahr angehoben werden. Die Bauministerien der Länder haben jetzt die Möglichkeit ein Zeichen zu setzen, indem sie eine Abrissgenehmigungspflicht in den Landesbauordnungen verankern!“
Fehlende Genehmigungspflicht „grenzt an Fahrlässigkeit“
Remo Klinger, Rechtsanwalt und Hauptautor des Rechtsgutachtens: „Es grenzt schon an Fahrlässigkeit, dass aktuell für Gebäudeabrisse eine weitgehende Genehmigungsfreiheit gilt. Der von uns vorgeschlagene Weg würde dazu führen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Veränderung eines Gebäudes zunächst die ökologischen Effekte prüfen müssen, um dann die für Klima und Umwelt beste Entscheidung zu treffen. Die große Dringlichkeit CO2-Emissionen zu senken, entkräftet die Bedenken eines zu starken Eingriffs in die Eigentumsrechte. Eine Genehmigungspflicht wäre ein umsetzbarer und effektiver Hebel mit großer Wirkung für das Erreichen der Jahr für Jahr verfehlten Klimaziele im Gebäudebereich. Die Bundesländer haben ihn in der Hand.“
Im Dezember 2022 veröffentlichte die DUH eine Liste mit einer Auswahl von absurden Negativbeispielen drohender und vollzogener Abrisse. Im Nachgang erreichten den Umwelt- und Verbraucherschutzverband eine Vielzahl an Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern zu Abrissvorhaben in ihrer Nähe. Um ein noch deutlicheres Bild des Abrisswahnsinns zu zeichnen und darüber weiter aufzuklären, ruft der Umwelt- und Verbraucherschutzverband auf, weitere Hinweise zu kürzlich vollzogenen, sich im Vollzug befindenden oder anstehenden Gebäudeabrissen einzureichen. Diese können, im besten Fall mit Fotos und Informationen, an abrisse@duh.de gesendet werden.
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