Geringer Stromverbrauch bedroht Unternehmen
Geringer Stromverbrauch bedroht Unternehmen
Die Mitglieder von B.A.U.M. e.V. stehen hinter einer nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft und für die Erreichung der Klimaziele. Auf diesem Weg gibt es allerdings auch Hindernisse – etwa in der bestehenden Regelung zur EEG-Umlage – so drohen aufgrund der aktuellen durch die Corona-Pandemie bedingten Produktionsrückgänge viele Unternehmen aus der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zu fallen. Sie nahmen während des Lockdowns schlicht zu wenig Strom für ihre heruntergefahrene Produktionen ab.
Dadurch seien, so schreibt der Verband nun, „Steigerungen der Stromkosten zu erwarten, die für viele produzierende Mittelstands-Unternehmen an die Substanz gehen“. Hier sei daher, nach Meinung von B.A.U.M., jetzt die Bundesregierung gefordert in der laufenden EEG-Novelle 2020 die richtigen rechtlichen Ausnahmeregelungen zu schaffen, um das Überleben der Unternehmen zu sichern.
B.A.U.M.-Vorstände schreiben an Peter Altmaier
Vor diesem Hintergrund entschloss sich der Vorstand der Bundesdeutschen Arbeitsgemeinschaft Umweltorientiertes Managenet zu einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, um „insbesondere für die Belange unserer Mitgliedsunternehmen sowie der mittelständischen Wirtschaft insgesamt einzutreten“.
„Wir möchten Sie heute gerne auf ein Problem hinweisen, das viele unserer Mitgliedsunternehmen betrifft und enorme finanzielle Probleme verursacht, die an die finanzielle Substanz der Unternehmen gehen“, schreiben darin die BAUM_Vorstände Prof. Dr. Maximilian Gege, Martin Oldeland und Dieter Brübach an Peter Altmaier.
Die aktuelle Novellierung des EEG, so heißt es in dem Brief, der globalmagazin vorliegt, sollte deshalb unbedingt zu einer spürbaren Korrektur genutzt werden. B.A.U.M. schlägt deshalb gezielte, klar coronabedingte Ausnahmeregelungen vor. Denkbar wäre beispielsweise, die Betrachtung der Stromkostenintensität für vier oder noch besser fünf Jahre, statt bisher drei Jahre, vor dem Jahr der Antragstellung „in den Blick zu nehmen“, wie dies auch der Energierechtsexperte Gernot Engel empfehle. Auch für neue beantragende Unternehmen ohne entsprechende Stromkostenhistorie sollte eine adäquate Lösung im Rahmen der Novellierung gefunden werden, schreibt der Verbandsvorstand weiter und nutzt zugleich seinen offenen Brief für einen Hinweis an den Bundeswirtschaftsminister:
Hinweis auf B.A.U.M.-Zukunfts- und Klimaplan
„Sehr geehrter, lieber Herr Minister Altmaier, bei dieser Gelegenheit möchten wir noch kurz darauf hinweisen, dass es zahlreiche hocheffiziente Maßnahmen gibt, die in den Bereichen Kühlung, Lüftung, Prozesstechnik, Abwärmenutzung, Steuerungs- und Regelungstechnik, IT, Beleuchtung u.a. in Kombination mit den Erneuerbaren Energien zu beträchtlichen Kosten- und CO2-Einsparungen führen. Diese Potenziale werden leider bei weitem nicht genutzt und könnten auf der Basis unseres neu entwickelten Zukunfts- und Klimaplans mit privatem Kapital und Zinserträgen für die Bürger sehr schnell und kosten-/klima-wirksam realisiert werden. Zu diesem Plan gibt es mittlerweile zahlreiche Befürworter aus der Wirtschaft, den Verbänden, Wissenschaft und Politik.
red