Insekten als Nahrung: Kennzeichnung verbessern

Insekten als Nahrung: Kennzeichnung verbessern
Screenshot: verbraucherzentrale.de

Insekten als Nahrung: Kennzeichnung verbessern

Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer & Co. tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. „Sie sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa noch aussteht“, betont jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „es gelten Übergangsregelungen.“ Die Verbraucherzentralen überprüften in einem Marktcheck daher 32 insektenhaltige Lebensmittel Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen. Ergebnis: „Hersteller müssen nachbessern, vor allem bei der Kennzeichnung ihrer Produkte.“

„Gerade die Allergenkennzeichnung ist bei vielen Produkten lückenhaft,“ sagt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Zudem fehlen oft Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Bei den Werbeaussagen ist ein erheblicher Anteil von unzulässigen, nährwertbezogenen Angaben aufgefallen.“

Ein weiteres Manko: Einige Produkte enthalten sehr viel Zucker oder Salz.

Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft
Grafik: Verbraucherzentrale

Bei Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten laut derVerbraucherschützer eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit sei eine entsprechende Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend.

Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur bei gut der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker.

Bei einigen Insektensnacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet. Das sei, schreiben die Tester, vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen, da der Darm üblicherweise mitverzehrt werde. „Wer eine bestehende Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben hat, sollte beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein,“ rät Holzäpfel.

Ein verpflichtender Allergenhinweis sei daher dringend nötig.

Verwendungshinweise Unvollständig oder nicht vorhanden

Unabhängig von möglichen Allergien kann der Verzehr der neuartigen Lebensmittel für Verbraucher problematisch werden, denn: Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden.

Screenshot: verbraucherzentrale.de

Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Hersteller auf, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Werbeangaben zum Teil fehlerhaft

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So wurden nach Angaben der Verbraucherschützer beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war.

Außerdem wurde bei mehreren Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen geworben, die gar nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt waren. „Das ist ebenfalls nicht erlaubt,“ sagt Holzäpfel, „Neben einer besseren Kennzeichnung durch die Hersteller ist auch die Lebensmittelüberwachung gefragt. Sie sollte insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Kennzeichnungsmängel ahnden.“

Preis: teuer – Nutzen: fraglich

Unabhängig von fehlenden Kennzeichnungen und falschen Werbeangaben sei, so schreiben die Verbraucherschützer über ihre Tests, „der Nutzen von insektenhaltigen Lebensmitteln fraglich“. Oft enthielten diese nur einen sehr geringen Insektenanteil, teils aber viele süßende Zutaten oder viel Salz.

Zudem seien Insektenprodukte, allen voran die Snacks, viel zu teuer: „Der durchschnittliche Preis lag in der Marktstichprobe bei über 43 Euro pro 100 Gramm“ hatten die tester ermittelt.

Fazit

Noch sind insektenhaltige Lebensmittel im stationären Handel ein Nischenprodukt, die weitere Marktentwicklung bleibe, schreiben die VZ-Tester, abzuwarten. „Um Verbraucher in Zukunft wirksam vor gesundheitlichen Risiken und Irreführung durch insektenhaltige Lebensmittel zu schützen, müssen die Zulassungsverfahren zügig abgeschlossen und klare rechtliche Vorschriften erlassen werden“, fordert Holzäpfel. „Bis dahin müssen die Hersteller ihrer Verantwortung nachkommen und durch geeignete Produktionsverfahren und umfassende Produktkennzeichnung die Sicherheit ihrer Produkte gewährleisten.“

red

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