Mietfrei durch die Coronakrise

Mietfrei durch die Coronakrise
Angesicht der Umsatzausfälle durch die Coronakrise bei Millionen Kleinstunternehmen wie Textil- und Nonfoodhändlern, Restaurants und Freiberuflern fordert UnternehmensGrün, die Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen.
Darüber hinaus ruft der Verband die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen.
„Millionen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen brechen gerade die Einnahmen weg – während die Mietkosten konstant bleiben“ appelliert Geschäftsführerin Katharina Reuter. „Wir rufen daher die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen.“
Sozialbindung des Eigentums
„Wir
haben die Sozialbindung des Eigentums“, verdeutlicht
dazu UnternehmensGrün-Vorstand
Klaus Stähle als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht
jedem notleidendem Gewerbemieter werde
es
mit Verweis auf § 313 BGB, gelingen, die Mietzahlungen ohne
Rechtsstreit aussetzen zu können. Der Bundesgesetzgeber sei
daher gefordert, die Lasten so zu verteilen, dass die Wirtschaft auch
nach der Corona-Krise durchstarten kann. Die Abwägung zwischen einer
Vielzahl von Insolvenzen und dem Ausfall der Mietzahlung auf
Eigentümerseite könne,
argumentiert UnternehmensGrün
bei verfassungsgemäßer Abwägung nur zu einer pauschalierten
Aussetzung der Mietzahlungsverpflichtung führen.
„Das
wäre eine radikale, aber zugleich auch verhältnismäßige Maßnahme.
Sie enteignet nicht, ist auch nicht enteignungsgleich, sondern
sichert dem Vermieter den Ertrag durch den Erhalt seines
Gewerbemieters, dem hierdurch Luft zur Disposition in Zeiten der
Corona-Krise verschafft wird“, ist Stähle
überzeugt.
Verbands-Geschäftsführerin
Reuter stimmt zu: „Viele
kleine Unternehmen und Selbstständige haben kaum Rücklagen und
können schon nach einem Monat Arbeitsausfall in
Zahlungsschwierigkeiten geraten.“ Am Ende säßen
Mieter und Vermieter im selben Boot. „Von Kündigungen wegen
Mietausfall haben auch die Vermieter nichts“, so
Reuter.
Durch die Corona-Krise werde
es in den nächsten Monaten nicht leicht, leerstehende Räume wieder
zu vermieten
Der Bundesverband Deutsche Startups legte einen 4-Stufen-Plan zum Schutz deutscher Startups in der Corona-Krise vor. Startups seien, begründete Pressesprecher Paul Wolter, von der aktuellen Lage besonders betroffen, da durch „Umsatzausfälle oder den Rückzug von Neuinvestoren gravierende Liquiditätsengpässe zu befürchten sind“. Schnelle, effiziente, umfassende und zielgenaue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen sind daher dringend erforderlich.
red