Mietfrei durch die Coronakrise

Mietfrei durch die Coronakrise
Foto: Pixabay CC/PublicDomain/Shahid Abdullah

Mietfrei durch die Coronakrise

Angesicht der Umsatzausfälle durch die Coronakrise bei Millionen Kleinstunternehmen wie Textil- und Nonfoodhändlern, Restaurants und Freiberuflern fordert UnternehmensGrün, die Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen.

Darüber hinaus ruft der Verband die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen.

„Millionen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen brechen gerade die Einnahmen weg – während die Mietkosten konstant bleiben“ appelliert Geschäftsführerin Katharina Reuter. „Wir rufen daher die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen.“

Sozialbindung des Eigentums

„Wir haben die Sozialbindung des Eigentums“, verdeutlicht dazu UnternehmensGrün-Vorstand Klaus Stähle als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht jedem notleidendem Gewerbemieter werde es mit Verweis auf § 313 BGB, gelingen, die Mietzahlungen ohne Rechtsstreit aussetzen zu können. Der Bundesgesetzgeber sei daher gefordert, die Lasten so zu verteilen, dass die Wirtschaft auch nach der Corona-Krise durchstarten kann. Die Abwägung zwischen einer Vielzahl von Insolvenzen und dem Ausfall der Mietzahlung auf Eigentümerseite könne, argumentiert UnternehmensGrün bei verfassungsgemäßer Abwägung nur zu einer pauschalierten Aussetzung der Mietzahlungsverpflichtung führen.

„Das wäre eine radikale, aber zugleich auch verhältnismäßige Maßnahme. Sie enteignet nicht, ist auch nicht enteignungsgleich, sondern sichert dem Vermieter den Ertrag durch den Erhalt seines Gewerbemieters, dem hierdurch Luft zur Disposition in Zeiten der Corona-Krise verschafft wird“, ist Stähle überzeugt.

Verbands-Geschäftsführerin Reuter stimmt zu: „Viele kleine Unternehmen und Selbstständige haben kaum Rücklagen und können schon nach einem Monat Arbeitsausfall in Zahlungsschwierigkeiten geraten.“ Am Ende säßen Mieter und Vermieter im selben Boot. „Von Kündigungen wegen Mietausfall haben auch die Vermieter nichts“, so Reuter. Durch die Corona-Krise werde es in den nächsten Monaten nicht leicht, leerstehende Räume wieder zu vermieten

Der Bundesverband Deutsche Startups legte einen 4-Stufen-Plan zum Schutz deutscher Startups in der Corona-Krise vor. Startups seien, begründete Pressesprecher Paul Wolter, von der aktuellen Lage besonders betroffen, da durch „Umsatzausfälle oder den Rückzug von Neuinvestoren gravierende Liquiditätsengpässe zu befürchten sind“. Schnelle, effiziente, umfassende und zielgenaue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen sind daher dringend erforderlich.

red

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