Mit Recht auf Reparatur in die Kreislaufwirtschaft

Mit Recht auf Reparatur in die Kreislaufwirtschaft
netzpolitik.org: Am Mittwoch hat der EU-Binnenmarktausschuss einen Bericht veröffentlicht, der den im März von der Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zu einem „Recht auf Reparatur“ deutlich verbessert. Von einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind wir aber nach wie vor meilenweit entfernt. Ein Kommentar.
Die meisten Elektrogeräte landen hierzulande mutmaßlich noch immer in der Schublade, im Keller oder im Hausmüll. Schätzungen zufolge liegen in deutschen Haushalten allein rund 210 Millionen Alt-Handys ungenutzt herum. Landen Elektrogeräte in der Mülltonne, werden sie meist geschreddert und verbrannt; nur ein Bruchteil von ihnen wird recycelt oder für die Wiederverwendung aufbereitet.
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Die Quote der Geräte, die unter anderem von Geschäften wieder zurückgenommen und umweltverträglich entsorgt werden, liegt derzeit bei nur rund 43 Prozent. Im Jahr 2021 gab es zwischenzeitlich sogar einen Einbruch auf weniger als 40 Prozent, wie Statistiken des Umweltbundesamtes zeigen. Damit verfehlt die Bundesrepublik das im § 10 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gesteckte Ziel von 65 Prozent bislang deutlich.
Binnenmarktausschuss stärkt „Recht auf Reparatur“
Die Hoffnung, den Müllberg zu verkleinern, ruht derzeit auch auf der EU. Sie verabschiedete in diesem Jahr unter anderem eine neue Batterieverordnung sowie ein Energy Labelling und Ökodesignanforderungen für Smartphones und Tablets. Weitere Fortschritte soll nun das „Recht auf Reparatur“ bringen, den entsprechenden Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission im März dieses Jahres vorgelegt.
Am vergangenen Mittwoch hat der der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) mit 38 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen den Parlamentsentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ unterstützt – wenn auch mit einer Reihe von Änderungen. Diese verbessern den Vorschlag der Kommission signifikant.
Demnach sollen unter anderem nicht mehr nur qualifizierte Reparateure, sondern alle Bürger:innen einen umfassenden Zugang zu Geräte-Informationen und Ersatzteilen erhalten. Sie sollen sich künftig für eine Reparatur auch direkt an den Hersteller statt zunächst an den Händler wenden können. Nach der Reparatur haften Hersteller wie Werkstätten ein Jahr lang. Außerdem fordert der Bericht, Ersatzteile günstiger verfügbar zu machen, etwa indem Alternativen zu den Originalersatzteilen mit Hilfe von 3D-Druckern erstellt werden. Darüber hinaus will der Ausschuss rechtliche und gestalterische Praktiken unterbinden, die eine Reparatur von Elektrogeräten erschweren.
Allerdings sollen sich die neuen Regelungen auf bestimmte Produktgruppen beschränken, wie Waschmaschinen, Trockner, Staubsauger, Spülmaschinen, Kühlgeräte und elektronische Displays (siehe S. 30 des IMCO-Berichts). Das europäische Bündnis „Right to Repair“ kritisiert, „dass der breitere Zugang nur für neun Produktkategorien gewährt wird, die derzeit unter die Ökodesign-Anforderungen fallen, sowie für Fahrräder. Diese Auswahl lässt leider die problematischsten und nicht zu reparierenden Produkte außen vor.“ Außerdem könnten Hersteller künftig allzu leicht die Reparaturpflicht umgehen: Solange es günstiger ist, ein Gerät zu ersetzen statt es zu reparieren, kann der Hersteller laut Ausschuss-Bericht nicht zu einer Reparatur verpflichtet werden.
Es fehlt eine grundsätzliche Debatte
So vielversprechend der Bericht trotz dieser Einwände auch ist, noch ist er nicht beschlossen. Hinzu kommt, dass er in allererster Linie nur versucht, jene Freiheiten der „Verbraucher:innen“ zurückzugewinnen, die einst selbstverständlich waren, wie etwa der einfache Austausch eines Akkus… weiterlesen
Ich habe einiges an Schrott zu Hause. Interessant, dass man sogar ein Recht auf Reparatur hat. Aber ich werde zu einem Schrotthandel fahren.