Neue Klage gegen Bundes-Klimaschutzgesetz

Neue Klage gegen Bundes-Klimaschutzgesetz
Foto: Pixabay CC/PublicDomain

Neue Klage gegen Bundes-Klimaschutzgesetz

Neun Kinder und jungen Erwachsene reichen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen aktuelles Bundes-Klimaschutzgesetz ein. Sie pochen damit auf ihr Grundrecht für eine lebenswerte Zukunft.

Der Umweltverband unterstützt damit erneut junge Menschen in ihrem juristischen Kampf für mehr Klimaschutz gegen die Bundesregierung. Wie bei der erfolgreichen ersten Verfassungsbeschwerde mit Unterstützung der DUH – die zur wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2021 geführt hat – fordern die Kinder und jungen Erwachsenen, laut DUH ein „novelliertes Klimaschutzgesetz, das die verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen einhält“. Die im aktuell geltenden, von der vorherigen Bundesregierung novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele seien davon noch immer weit entfernt.

Vorgaben des Verfassungsgerichts noch immer nicht umgesetzt

Der Anwalt der DUH, Remo Klinger, betreut die Verfassungsbeschwerde juristisch. Er betont in einer Pressemeldung des Verbands: „Die Bundespolitik hat die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts einhellig gelobt. Man fragt sich jedoch, ob sie sie auch gelesen hat. Denn aus ihr geht hervor, dass die Klimaschutzziele am naturwissenschaftlich Notwendigen auszurichten sind. Dazu hat Deutschland das ihm zustehende Budget zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu beachten. Dies hat man wieder nicht getan. Die Zielsetzungen sind weiterhin zu niedrig, um auch nur ansatzweise dem Pariser Abkommen gerecht zu werden.“

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Das der Bundesrepublik zustehende Treibhausgasbudget zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad wird nach Angaben der DUH in ihrer Pressemeldung „mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2023 überschritten“. Selbst das nationale Restbudget für eine Begrenzung auf 1,8 Grad würde bei Einhaltung aller im aktuellen Klimaschutzgesetz enthaltenen Ziele im Jahr 2030 fast erschöpft sein.

Dies hätte zur Folge, begründet die DUH ihr Vorgehen, dass kurz nach dem Jahr 2030 keine Treibhausgase mehr emittiert werden dürfen – das Gesetz sieht jedoch erst ab dem Jahr 2045 Treibhausgasneutralität vor.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Budgetberechnung als erforderliche Grundlage für die Setzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes akzeptiert hat, hat die Bundespolitik bei der im Sommer 2021 vorgenommene Novelle des Gesetzes abermals allein politisch gesetzte Zielvorgaben in das Gesetz aufgenommen, ohne den naturwissenschaftlichen Budgetansatz zu berücksichtigen. Das Klimaschutzgesetz ist daher auch in seiner novellierten Fassung verfassungswidrig.

Stimmen der jungen Beschwerdeführer

Die 13jährige Beschwerdeführerin Marlene aus München sagt zum Thema: „Alleine in den letzten zwei Jahren – seit ich mit der Deutschen Umwelthilfe und anderen Jugendlichen die erfolgreiche erste Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht habe – spüren wir die Klimakrise immer deutlicher mit Hitzesommern und Flutkatastrophen. Man hat nicht für alles eine zweite Chance.“

Der Hamburger Beschwerdeführer Gustav Strunz ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr mein Grundrecht auf Zukunft und Klimaschutz bestätigt. Trotzdem ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz auch mit dem aktualisierten Klimaschutzgesetz nicht nachgekommen. Deshalb ziehe ich erneut vor Gericht.“

Ergänzend rügen die Beschwerdeführenden, dass eine grundlegende Lastenverteilung zwischen Maßnahmen des Bundes und der Länder fehlt. Auch die nähere Ausgestaltung der in den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft (sogenannte Klimaschutzsenken) zu erbringenden Beiträge hat das Gesetz in verfassungswidriger Weise unterlassen.

red

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