Start der Aktion „Pop-up-Radwege Jetzt!“

Start der Aktion „Pop-up-Radwege Jetzt!“
Foto: Frank Masurat/DUH

Start der Aktion „Pop-up-Radwege Jetzt!“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt in 101 Städten Anträge für die Umwidmung von Straßenflächen zu Radwegen. Der Verband fordert innerhalb kürzester Zeit „Autospuren in Pop-up-Radwege umzuwidmen und die von der Mehrheit der Menschen gewünschte Verkehrswende zu beschleunigen“, heißt es in einer Pressemeldung der DUH.

In einem neuen Rechtsgutachten zeigt die DUH den Städten zudem die verschiedenen Möglichkeiten auf, wie Städte rechtssicher Pop-up-Radwege einrichten können.

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Für lebenswerte und klimafreundliche Städte fordert die DUH zudem schnellstmöglich die Umwidmung von Straßenflächen auch in Fußwege und innerorts Tempo 30. Bürgerinnen und Bürgern können über www.duh.de/pop-up-radwege-jetzt Städte und Kommunen nennen, in denen die DUH Pop-up-Radwege beantragen soll.

Aufruf an Radler: „Benennt Städte, die Pop-up-Radwege brauchen“
Foto: Peter Broytman_Qimby CC0

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagt dazu: „Wir brauchen kurzfristig eine Verdopplung der Radwege und die Zahl der Pkw muss sich halbieren.“ Resch begründet die Aktion damit, dass die Städte und Kommunen die seit Jahren steigende Zahl an Radfahrerinnen und Radfahrern durch bessere Radwege unterstützen müssten. „Durch Pop-up-Radwege verkürzt sich die Dauer der Umsetzung von Radwegen von Jahren auf nur wenige Wochen.“ Dieses schnelle Tempo müsse angesichts der Klimakrise zum neuen Standard werden, glaubt Resch: „Die deutliche Mehrheit der Menschen bewertet Pop-up-Radwege als positiv. Sie rufen wir auf, uns Städte zu nennen, in denen wir Anträge auf Pop-up-Radwege stellen sollen.“

70 Prozent der Menschen, so sagt der Verband, bewerteten laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesverkehrsministeriums von September 2020 Pop-up-Radwege als positiv. In einem ersten Schritt verschickte die DUH daher nun Anträge an Städte mit hoher Luftbelastung und solche, die den Klimanotstand ausgerufen haben. In den kommenden Wochen kündigt die DUH außerdem „Anträge an Städte, die sie von Bürgerinnen und Bürgern genannt bekommt“ an.

Gutachten bestätigt Rechtmäßigkeit

Zuletzt beschloss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass Pop-up-Radwege in Berlin vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der DUH belege außerdem die Rechtmäßigkeit von kurzfristigen Pop-up-Maßnahmen. Es bestätige, dass Pop-up-Maßnahmen auch unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig seien. „Städte können demnach rechtsgültig schnell und günstig Rad- und Fußverkehr fördern und Städte klimaverträglich und lebenswert gestalten“, sagt der Umweltverband.

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