Verbände fordern „nachhaltige Bauwende“

Verbände fordern „nachhaltige Bauwende“
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Verbände fordern „nachhaltige Bauwende“

Anlässlich der in Stuttgart beginnenden Bauministerkonferenz der Bundesländer (22. September 2022) fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Architects for Future (A4F) konkrete Sofortmaßnahmen für eine nachhaltige Bauwende.

Die Bauministerinnen und -minister müssten, schreibt die DUH in einer Pressemeldung, eine Novelle der Musterbauordnung auf den Weg bringen, „die zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und zugleich Ressourcenschutz sowie Kreislaufwirtschaft im Baubereich fördert“. Altbausanierung und Umbau im Bestand müssten gegenüber Ersatz- und Neubau priorisiert und gezielt gefördert werden.

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Nachhaltige Bauweisen, ressourcenschonende Herstellung und die Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten müssten nach Ansicht der Verbände zudem festgelegt werden. A4F hat dazu bereits 2021 Vorschläge einer Umbauordung an die Bauministerkonferenz geschickt, die von einem breiten Bündnis aus der Bau- und Immobilienbranche unterstützt werden. Bei der Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss, neben der Berücksichtigung der schädlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, der Energiebedarf eine zentrale Bewertungsgröße bleiben, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. 

Für ein ressourcenschonendes Bauen und Sanieren

„Nur mit klimafreundlichem und ressourcenschonendem Bauen und Sanieren erreichen wir die gesetzlichen Klimaschutzziele“, betont dazu DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Derzeit sei der Gebäudesektor noch immer nicht auf dem richtigen Pfad, verfehle Jahr für Jahr seine Klimaziele. „Wir fordern daher die Bauministerinnen und Bauminister auf, mit längst überfälligen Maßnahmen auf der diesjährigen Bauministerkonferenz die Trendwende einzuleiten“, so Metz.

Die dringende Priorisierung der Sanierung (und des Umbaus) des Gebäudebestands gegenüber dem Neubau gelinge mit dem Abbau von Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten sowie einer Genehmigungspflicht für Gebäudeabrisse, stellt der Umweltverband klar. Metz: „Zudem braucht es eine verpflichtende Bauteilsichtung durch Gutachterinnen und Gutachter vor der Sanierung oder dem Rückbau. Das erhöht die Wiederverwendung von Bauteilen und verbessert das Recycling von Baustoffen.“

In Deutschland verursachten Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten circa 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Allein die Herstellung der Baustoffe verursacht, laut DUH, etwa die „Hälfte der gesamten CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines neuen Gebäudes“.

Bauabfälle machten zudem mehr als die Hälfte des deutschen Müllaufkommens aus.

Klimaneutrales und kreislauffähiges Bauen muss Standard werden

Christina Patz, A4F-Koordinatorin für Bauen im Bestand, ergänzt: „Es geht darum, unseren Vorschlägen für eine MusterUMbauordnung den notwendigen politischen Willen zu zeigen, um diese umzusetzen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, daher fordern wir die Bauminister:innen auf, nicht nur die Änderung der Musterbauordnung zu beschließen, sondern direkt die Regelungen in ihren jeweiligen Länderbauordnungen anzupassen.“ Nur so könne nach Auffassung des Architektenverbands „klimaneutrales und kreislauffähiges Bauen sowie das Bauen im Bestand zum Standard werden“.

In den „Leitlinien zur Fortschreibung des GEG und der Förderstandards auf Basis THG-Emissionen“ forderte die Bauministerkonferenz laut der Pressemeldung der Verbände zuletzt, „dass als maßgebliche Leitgröße die Treibhausgas-Emissionen herangezogen werden und auf zusätzliche Nebenbestimmungen möglichst verzichtet wird“. DUH und A4F sehen diese Position sehr kritisch und appellieren an die Bauministerkonferenz, sich dafür einzusetzen, dass bei der Fortschreibung des GEG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Energiebedarf zusätzlich als zentrale Bewertungsgröße bestehen bleibt. Treibhausgas-Emissionen seien ein wichtiger Indikator, aber als alleinige Bemessungsgrundlage für einen sozialverträglichen Klimaschutz nicht ausreichend. Das Heizen mit erneuerbaren Energien könne die THG-Emissionen deutlich reduzieren, verringere jedoch nicht den Energiebedarf und entlaste damit weder den Energiesektor noch die Energiekostenrechnungen der Bürgerinnen und Bürger.

duh

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