Vereinfachte Anschlüsse und neue PV-Regeln
Vereinfachte Anschlüsse und neue PV-Regeln
Bei der geplanten Energiewende der Bundesregierung nimmt das Thema Photovoltaik eine wichtige Rolle ein. Schon jetzt steigen immer mehr Privathaushalte und Unternehmen auf Ökostrom um, künftig soll dies noch einfacher werden.
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf veröffentlicht, wie der Umstieg auf Photovoltaik künftig beschleunigt und verbessert werden soll. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst.
Mehr Anschlussmöglichkeiten und Wegenutzungsrecht für PV-Anlagen geplant
Bisher galt das vereinfachte Anschlussverfahren nur für PV-Anlagen bis 10,8 kW. Nach dem Entwurf des Solarpakets I soll dies nun auf alle Anlagen bis 30 kW ausgeweitet werden. Darüber hinaus plant die Regierung die Einführung eines Wegenutzungsrechts für alle Anschlussleitungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Dies ist ein wichtiger Schritt für Energieunternehmen, die sich auf den deutschen PV-Markt konzentrieren, um Investoren zu gewinnen und zu wachsen. Ein Beispiel für ein deutsches Unternehmen, das von den aktuellen Entwicklungen profitieren kann, ist die JES.Group. Die JES.GREEN Invest GmbH hat kürzlich zum zweiten Mal ein Wertpapier auf den Markt gebracht. Das Unternehmen plant, seinen Wachstumskurs fortzusetzen und das gesamte Photovoltaik-Angebot weiter auszubauen. Da kommt das geplante vereinfachte Anschlussverfahren natürlich gerade recht.
Lesen Sie auch:
Für die JES.Group steht fest: Die Nachfrage nach effizienten Photovoltaikanlagen wird weiter steigen. Solarenergie gilt langfristig als die Energiequelle der Zukunft. Jens Rothstein und Jonas Holtz (Geschäftsführer und CFO der JES.Group) berichten, dass sie allein in Deutschland jede Woche 100 neue PV-Anlagen realisieren. Wenn sich die vereinfachten Bedingungen durchsetzen, könnten es deutlich mehr werden.
Pläne zur Reform der Pflicht zur Direktvermarktung von PV-Anlagen
Derzeit gilt in Deutschland die Direktvermarktungspflicht für alle Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW. Dies hat zur Folge, dass die Produzenten ihren Strom direkt an der Börse vermarkten müssen, unabhängig davon, ob dies die lukrativste Quelle ist. Auch dieser Bereich soll reformiert werden. Künftig soll es möglich sein, Überschüsse direkt an den Netzbetreiber abzugeben, ohne dass dem Erzeuger dadurch Kosten entstehen. Diese Abgabe wird zwar nicht vergütet, verursacht aber auch keine Kosten. Das war in der Vergangenheit oft der Fall, wenn der Eigenbedarf hoch und der direkt vermarktete Anteil gering war.
Vereinfachte Weitergabe von Energie innerhalb eines Gebäudes
Die deutsche Bürokratie ist ein schwieriges Thema und trägt dazu bei, dass bisher nur rund 15 Prozent der Dächer mit PV-Anlagen bestückt sind. Für Unternehmen wie die JES.Group bedeutet dies ein großes Potenzial für den Ausbau der nachhaltigen Energieförderung. Die Kosten für die Installation einer Solaranlage amortisieren sich oft schnell, was sich im Geldbeutel bemerkbar macht.
Um zukünftigen Hindernissen vorzubeugen und Hausbesitzer zur Installation von PV-Anlagen zu motivieren, soll ein Teil der Bürokratie abgebaut werden. So soll die Weitergabe von überschüssigem Strom innerhalb von Gebäuden durch gewerbliche Mieter und Wohnungsmieter ermöglicht werden. Eine Aussetzung der Versorgerpflichten ist hierfür denkbar.
Und auch Mieter können sich freuen, denn die Inbetriebnahme der beliebten Balkonkraftwerke wird künftig noch einfacher. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig und das Marktstammdatenregister benötigt deutlich weniger Informationen. Außerdem wird der Einsatz von Rückwärtszählern erlaubt. Dies gilt jedoch nur übergangsweise, bis ein Zweirichtungszähler installiert ist.
Wie geht es mit dem Solarpaket I weiter?
Neben den oben genannten Kernpunkten gibt es weitere mögliche Erleichterungen, die vor allem Kleinanlagen, aber auch PV-Gartenanlagen sowie Einspeiseanlagen betreffen.
Der Gesetzentwurf kann nun im Bundestag beraten und beschlossen werden. Eine Verabschiedung ist noch vor der geplanten Sommerpause vorgesehen. Eine Besonderheit dieses Entwurfs ist, dass er rückwirkend in Kraft treten soll, und zwar mit Stichtag 1. Januar 2023. Ob er entsprechend durchgewunken wird und auch dem parlamentarischen Verfahren standhält, wird sich in Kürze zeigen.
Für Unternehmen wie die JES.Group mit über 10 Jahren Erfahrung in der Photovoltaikbranche bringt der Gesetzesentwurf viele Vorteile. Das Unternehmen beschäftigt ca. 250 Mitarbeiter und verzeichnet eine stark wachsende Nachfrage für PV-Anlagen. Je einfacher es für Bürger und Gewerbetreibende wird, erneuerbare Energien zu nutzen, desto größer wird die Nachfrage nach PV-Anlagen. Bisher schreckten viele Interessenten und Unternehmen vor dem komplizierten Bürokratiedschungel zurück.
Christian Schultze
Wir wollen uns dieses Jahr auch eine PV-Anlage installieren lassen. Daher ist es gut zu wissen, dass die vereinfachten Anschlüsse jetzt auch für Anlagen bis 30 kW erlaubt sind. Das vereinfacht auch sicherlich die Wartung. Danach werde ich dann den Installateur fragen.