Waffenhändler für illegalen Export bestraft

Waffenhändler für illegalen Export bestraft
Recht so: Haftstrafen auf Bewährung für zwei Waffenexporteure und eine satte, Millionen Euro teure Strafe für die Waffenschmiede von Heckler & Koch bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Damit wird ein Urteil des Stuttgarter Landesgerichts aus dem Jahr 2019 im bislang größten Prozess wegen illegaler Waffenexporte in Deutschland weitgehend rechtskräftig.
Im Lauf des Prozesses hat der BGH auch eine Verjährung verworfen. Damit stehen neben der 3,7 Millionen Euro weitere 700.000 Euro Strafe für Heckler & Koch im Raum, meldet die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) in einer Pressemeldung zum Urteil. Ihr Bundeschef Christian Rechholz: „Wer Waffen in Krisengebiete liefert, sollte überhaupt keine mehr produzieren dürfen. Wo Gewalt herrscht, bringen Waffen keinen Frieden, sondern eine umfassende Politik der Konfliktvorbeugung mit friedenserhaltenden Maßnahmen.“
Waffen können Konflikte nie lösen
Die ÖDP setze darauf, Geld in die Bekämpfung von Hunger und Armut stecken, betont Rechholz in einer Pressemeldung: Wer Fluchtursachen bekämpfen wolle, sollte aufhören, Waffen in alle Welt zu exportieren. „Die ÖDP fordert deswegen auch, das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bundestag bei Waffenexporten ein Kontrollrecht gegenüber dem Bundessicherheitsrat hat“, heißt es in der Partei-Meldung.
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Die ÖDP hat nicht nur Kriegswaffen im Blick. Ihr ehemaliger Europaabgeordneter Klaus Buchner konnte einen Entwurf der Dual-Use-Verordnung im EU-Parlament verbessern: Darin wird geregelt, dass Elektronik und Computertechnologie zur Überwachung der Bevölkerung nicht an alle Staaten exportiert werden darf – namentlich nicht an Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden.
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft für Lücken im EU-Recht mitverantwortlich
„Ich finde es mehr als bedauerlich, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Dual-Use-Verordnung auf Biegen und Brechen schnell aber lückenhaft zu Ende bringen wollte, nachdem der Rat die Verhandlungen jahrelang blockiert hat: Eine lückenhafte Verordnung hilft den Menschenrechten nicht! Zwar konnten einige Kernpunkte meiner Fraktion in den finalen Text eingebracht werden, doch alle guten Errungenschaften bringen nichts, wenn kritische Dual-Use Produkte überhaupt nicht von der Verordnung erfasst werden. Unsere Hoffnung ist jetzt, dass die EU-Mitgliedstaaten durch schärfere nationale Gesetze einige der Lücken schließe können“, kommentiert Manuela Ripa, die Nachfolgerin von Klaus Buchner im Europaparlament.
red