Weitgehendes EU-Verbot des Elfenbeinhandels

Weitgehendes EU-Verbot des Elfenbeinhandels
Foto: Ivy Allen / USFWS Flickr (CC BY 2.0)

Weitgehendes EU-Verbot des Elfenbeinhandels tritt am 19. Januar in Kraft

DerStandard: Für den Handel, Import und Export gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Laut Kommission werden jährlich bis zu 30.000 Afrikanische Elefanten für ihr Elfenbein illegal getötet. Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) demnächst weitgehend verboten. Am 19. Januar tritt ein Gesetzespaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt.

Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Gesetz sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Weiterlesen…

Leitfaden zur EU-Regelung für den Elfenbeinhandel und Änderungen der Verordnung (EG) 865/2006 der Kommission

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