Nachhaltigkeit bei der Haushaltsroutine
Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der ab 2025 geltenden Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 beschlossen. Sie sieht vor, dass die Hersteller von Verpackungen finanziell und organisatorisch für die Bewirtschaftung – einschließlich der getrennten Sammlung, Sortierung und Behandlung – der Produkte verantwortlich sind, sobald diese zu Abfall geworden sind. weiter
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