DUH zwingt Regierung zum Handeln beim Klima

DUH zwingt Regierung zum Handeln beim Klima
Regierung unter Druck: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will Kanzler Merz & Co zwingen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit konkreten Maßnahmen im kommenden Klimaschutzgesetz, das sie am 25. März auf den Tisch legen muss, so zu untermauern, dass bis 2030 keine Lücke zwischen Ziel und Realität klafft. Die liege, das berechnet der Verband, bei „rund 30 Millionen Tonnen CO2“.
Lesen Sie auch:
Die DUH will den Text dazu genau unter die Lupe nehmen. Das kündigt sie jetzt in einer Pressemeldung an. „Das Klimaziel 2030 ist verbindliches Recht und kein nice-to-have. Die Bundesregierung muss jetzt ihren Klimarechtsbruch beenden und ein Klimaschutzprogramm mit effektiven Maßnahmen wie einem Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts beschließen“, sagt dazu Geschäftsführer Jürgen Resch: Die Förderung spritdurstiger Fahrzeuge mit bis zu 599 PS V8-Benzinmotor und nur einem kleinen elektrischen Hilfsmotor aus Klimamitteln müsse dann verhindert werden. Solche „Geschenke an die Autoindustrie“ verhinderten die Erreichung der deutschen Klimaziele.
An den Vorgaben der Richter zum Klimaschutz ist nicht mehr zu rütteln
Seine Kollegin in der DUH-Geschäftsführung, Barbara Metz fordert ebensolche Konsequenz im Gebäudesektor. Dort habe sich die Regierung lange Zeit „weggeduckt“. Jetzt müsse sie „das Ruder herumwerfen“. „Wichtige Weichen, etwa beim Netzausbau und bei Sanierungen, müssen jetzt gestellt werden“, so Metz.
Die DUH ist zuversichtlich, dass dies gelingen kann. Sie stützt sich dabei auf das Gericht. Der Bund könne zwar die Maßnahmen wählen, um das Ziel zu erreichen. Die Ergebnisse jedoch haben ihm die Juristen vorgegeben. DUH-Anwalt Remo Klinger: „Wenn ein Programm diese Anforderungen nicht erfüllt, kann seine Ergänzung gerichtlich verlangt werden.“
pit


