Die Natur darf man doch töten – oder?
Die Natur darf man doch töten – oder?
Menschenschutz per Gesetz ist normal, auch Tierschutz in einem sehr beschränkten Umfang. Ja, sogar Naturschutzgesetze gibt es. Ernst gemeint sind sie nicht. Eine internationale Initiative will das ändern.
Das „ordnungswidrige Verunreinigen oder Beschädigen von Grundstücken“ innerhalb von Naturschutzgebieten ist in Bayern mit einem Bußgeld zwischen 75 und 2.500 Euro belegt. Die juristische Formulierung legt nahe: Es gibt auch ein ordnungsgemäßes „Verunreinigen oder Beschädigen von Grundstücken“ in Naturschutzgebieten. Was die Strafgebühren angeht, so würden mich 2.500 Euro ausgesprochen schmerzen, bei 75 Euro, na ja, wäre unangenehm. Aber wie groß wäre zum Beispiel der Schmerz für die Firma Tesla? Vermutlich sehr gering, denn in Brandenburg, wo demnächst 80 Hektar Wald für ein Werk für die größte Batteriefabrik der Welt fallen sollen, gibt es kein bußgeldpflichtiges „ordnungswidriges Verunreinigen oder Beschädigen von Grundstücken“.
Ökozid als Straftatbestand
Einen Menschen zu ermorden, heißt in der Fachsprache Homizid, ein ganzes Volk umzubringen, Genozid. Beides ist nach internationalem Strafrecht verboten. Nicht unter Strafe steht aber die Vernichtung ganzer Naturareale mit Millionen von Lebewesen. Der Begriff dafür lautet Ökozid. Bekannt machte ihn die visionäre schottische Anwältin Polly Higgins (die leider 2019 mit 50 Jahren an Krebs starb). Zehn Länder haben bisher den Ökozid als Straftatbestand aufgenommen, das westlichste davon Russland. Wer sich dafür interessiert, findet auf Wikipedia genügend weiterführende Hinweise.
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Hier geht es darum, das Werk von Polly Higgins auf europäischer und internationaler Ebene voranzutreiben. Dazu hat sich eine Gruppe unter der Forderung „Stop Ecocide“ zusammengefunden. Auf der topaktuellen Seite stopecocide.de finden sich alle nötigen Informationen für die Kampagne und sechs Möglichkeiten, sie zu unterstützen bzw. mitzumachen, u.a. kann man sich als „Earth Protector“ eintragen lassen. Die internationale Strafbarkeit von Umweltverbrechen wäre zweifellos ein interessanter Ansatz, um die grassierende ökologische Skrupellosigkeit von Großunternehmen einzudämmen.
Zu mehr Motivation verhilft vielleicht der Film Ökozid von Andres Veiel (ebenfalls auf Wikipedia), der von der ARD ausgestrahlt wurde, aber nicht mehr in der Mediathek verfügbar ist. Natürlich lässt er sich ohne Mühe im Internet anschauen oder herunterladen.
Bobby Langer