Windkraft: Ausbau-Stopp in Sachsen im Gespräch

Windkraft: Ausbau-Stopp in Sachsen im Gespräch
Foto: Pixabay CC/PublicDomain Sachsen hängt beim Windkraftausbau hinterher. Doch der soll trotzdem koordiniert erfolgen. Weil die Flächenplanung noch nicht amtlich ist, greift die Regierung ein.

Windkraft: Ausbau-Stopp in Sachsen im Gespräch

berliner-zeitung.de: Sachsen hängt beim Windkraftausbau hinterher. Doch der soll trotzdem koordiniert erfolgen. Weil die Flächenplanung noch nicht amtlich ist, greift die Regierung ein.

Während im südlichen Brandenburg an der Grenze zu Sachsen gerade das höchste Windrad der Welt entsteht, versucht der Freistaat seine Windkraft-Planungen zu ordnen. Das könnte sogar zu einem zwischenzeitlichen Genehmigungsstopp für neue Anlagen führen. Das berichtete zuerst die Sächsische Zeitung.

Ob es wirklich dazu kommt, will Sachsens Infrastrukturministerium gegenüber der OAZ „weder bestätigen noch dementieren“, so eine Sprecherin. Ministerin Regina Kraushaar erklärte auf Anfrage: „Die Regionalen Planungsverbände arbeiten unter hohem Zeitdruck an ihren Windenergieplänen. Diese Arbeit darf nicht dadurch entwertet werden, dass einzelne Vorhaben – davon komplett losgelöst – Fakten schaffen, bevor die neuen Windenergiegebiete wirksam sind.“

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Hintergrund: Sachsen hat für die Flächenausweisung für Windkraftanlagen vier regionale Planungsverbände beauftragt, die alle noch keine beschlossenen Flächenpläne vorlegen konnten. Das müssen diese aber bis spätestens Ende nächsten Jahres, so verlangt es der Bund. Dieser gibt vor, dass Sachsen bis dahin 1,3 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen muss, bis 2032 dann 2 Prozent. Der Freistaat hab bisher, letzten verfügbaren Zahlen zufolge, erst 0,4 Prozent der Flächen ausgewiesen.

Doch das Thema Windkraft polarisiert, erzeugt Proteste und Einwendungen, die abgearbeitet werden müssen. Solange keine Vorrangflächen ausgewiesen sind, können auch jetzt schon Windräder beantragt und genehmigt werden. Windenergieanlagen im Außenbereich sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert und grundsätzlich zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

„Wir müssen die Regionalen Planungsverbände dabei unterstützen, dass die Arbeit an den Windenergieplänen geschützt wird und nicht etwa unter zeitlichen Verzug gerät. Nicht zuletzt geht es darum, dass Windenergieanlagen ausschließlich dort entstehen, wo die Planung sie vorsieht – und dass die Menschen vor Ort darauf vertrauen können“, erklärt Kraushaar weiter. Derzeit gebe es Abstimmungen innerhalb der sächsischen Staatsregierung zu verschiedenen Handlungsoptionen.

Einnahmequelle für Kommunen

Die Webseite luft.sachsen.de des Freistaates spricht von einer „dynamischen Genehmigungslage“. So befanden sich von Juli 2025 bis Juni 2026 insgesamt 126 Vorhaben mit 398 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt rund 2.582 Megawatt im Genehmigungsverfahren. 80 Windräder mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 541 Megawatt wurden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt… weiterlesen

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