Back-up-Kraftwerke nicht mit EU-Recht konform

Back-up-Kraftwerke nicht mit EU-Recht konform
Foto: Geralt/Pixabay CC/PublicDomain

Back-up-Kraftwerke nicht mit EU-Recht konform

handelsblatt.com: Ein Papier kommt zu dem Schluss, dass die von Wirtschaftsministerin Reiche geplanten Beihilfen für Gaskraftwerke gegen EU-Recht verstoßen. Eines ihrer zentralen Projekte gerät in Gefahr.

Die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei K&L Gates kommt in einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Back-up-Kraftwerke im Umfang von 20 Gigawatt (GW) Leistung nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

Die Autoren schreiben, es sei nicht ausreichend belegt, dass tatsächlich Gaskraftwerke mit 20 GW Leistung erforderlich seien. Es müssten auch alternative Ansätze – etwa Großbatteriespeicher und grenzüberschreitende Kapazitäten – berücksichtigt werden. „Es dürfen keine Anreize für eine Energieerzeugung geschaffen werden, durch die weniger umweltschädliche Energieformen verdrängt werden“, heißt es in dem Gutachten.

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Beihilfen auf Minimum beschränken

Die Beihilfe müsse auf das erforderliche Minimum beschränkt und in einem wettbewerblichen, transparenten Verfahren vergeben werden. „Regionale und vor allem konkrete standortbezogene Zusagen erscheinen mit diesem geforderten Verfahren nicht vereinbar“, schreiben die Gutachter. Tatsächlich ist beispielsweise in der Diskussion, den Bau von Kraftwerken im Süden Deutschlands mit besonderen Anreizen zu fördern, weil dort jederzeit einsetzbare Kraftwerkskapazitäten besonders knapp sind.

Die Back-up-Kraftwerke sind eines der zentralen energiepolitischen Vorhaben Reiches. Die Ministerin hatte den Bau der Kraftwerke gleich zu Beginn ihrer Amtszeit zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Sie hatte vor der Sommerpause angekündigt, sie wolle zunächst Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt fünf bis zehn GW auf den Weg bringen, die sie als „Schnellboot“ bezeichnete. Für diese Anlagen werde es noch „bis Ende des Jahres“ Ausschreibungen geben, sagte Reiche.

Vorzeichen haben sich geändert

Schon die Vorgängerregierung hat sich mit der EU-Kommission darüber auseinandergesetzt, ob der Bau von Kraftwerken mit öffentlichen Mitteln gefördert werden darf. „Wir arbeiten in intensivem Austausch mit der Europäischen Kommission daran, bis Ende des Jahres Klarheit über die Ausschreibungen zu haben“, sagte jetzt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen.

Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer Deutsche Umwelthilfe

Die Autoren des Gutachtens von K&L argumentieren, in den Verhandlungen der Vorgängerregierung sei es um Beihilfen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit für insgesamt 12,5 GW Kraftwerksleistung gegangen. „Diese Vorzeichen haben sich wesentlich geändert, und es bedarf daher einer neuen Einbindung der Öffentlichkeit“, schreiben sie.

Die Kraftwerke sind laut Wirtschaftsministerin Reiche essenziell für das Gelingen der Energiewende. Sie sollen immer dann Energie liefern, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Damit übernehmen sie eine Funktion, die heute noch zu großen Teilen von Kohlekraftwerken abgedeckt wird. Die Inbetriebnahme der Back-up-Kraftwerke ist somit auch eine Voraussetzung für den Kohleausstieg.

Auch Unionspolitiker haben Zweifel

Allerdings waren in den vergangenen Monaten immer wieder Zweifel geäußert worden, ob denn tatsächlich ausschließlich Gaskraftwerke die Back-up-Funktion übernehmen können, auch von Politikern der CDU/CSU. Im August hatte beispielsweise die Parteivereinigung Klimaunion gewarnt, jede neue Subvention für Gaskraftwerke werde zum Preistreiber für die Stromkosten, weil der Gaspreis den Strommarkt immer stärker beeinflussen würde.

Notwendig seien „Marktkräfte, die Flexibilität belohnen – nicht staatliche Planvorgaben, die Innovationen und neue Technologien behindern“. Die Blockade der Marktwirtschaft müsse aufhören… weiterlesen

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