Bundeskartellamt rügt Reiches Kraftwerksgesetz

Bundeskartellamt rügt Reiches Kraftwerksgesetz
handelsblatt.com: Die Behörde moniert die strengen Bedingungen für Batteriespeicher-Betreiber und warnt davor, lediglich etablierte Anbieter zu berücksichtigen. Das berge erhebliche Risiken.
Das Bundeskartellamt übt scharfe Kritik am Entwurf des Kraftwerksgesetzes von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme monieren die Wettbewerbshüter, das nun „Strom‑Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz“ (StromVKG) genannte Regelwerk bevorzuge etablierte Anbieter. Zudem würden Batterieprojekte faktisch von der Förderung ausgeschlossen.
Das Gesetz soll bewirken, dass künftig steuerbare Stromerzeugungskapazitäten geschaffen werden. Diese sollen einspringen, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Bislang übernehmen Kohlekraftwerke einen erheblichen Teil dieser Sicherungsfunktion.
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Mit dem gesetzlich fixierten Kohleausstieg fallen diese Anlagen in den kommenden Jahren jedoch weg – Ersatz ist daher zwingend nötig. Als steuerbare Kapazitäten kommen grundsätzlich Gaskraftwerke, aber auch Batteriespeicher infrage.
Bevorzugung bereits bestehender Kraftwerke
Der Gesetzentwurf sieht Ausschreibungen für den Bau der Kapazitäten vor. Bereits in diesem Jahr soll es zwei solcher Ausschreibungen geben. Die ersten Kapazitäten sollen möglichst schon 2031 zur Verfügung stehen.
Das Bundeskartellamt moniert, dass die Teilnahme an den Ausschreibungen im Gesetzentwurf daran geknüpft ist, bereits über einen Netzanschluss zu verfügen oder zumindest eine verbindliche Zusage dafür vorlegen zu können. Dies führe zu einer Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.
Standorte, für die bislang kein Netzanschluss beantragt und genehmigt wurde, hätten innerhalb der vorgesehenen Bewerbungsfristen „keine realistische Chance auf eine Netzanschlusszusage“. Das gelte insbesondere für Batteriespeicherprojekte, die grundsätzlich auch ohne bereits vorliegende Zusage bis 2031 realisierbar wären – zumal ihre Bauzeiten im Vergleich zu Gaskraftwerken deutlich kürzer ausfallen.
Marktbeherrschende Stellung vermutet
Das Erfordernis einer Netzanschlusszusage sei mit erheblichen wettbewerblichen Risiken verbunden, heißt es weiter. Insbesondere Kohle- und ehemalige Atomkraftwerksstandorte stünden im Eigentum nur weniger Stromerzeuger – darunter Unternehmen, bei denen bereits eine marktbeherrschende Stellung angenommen wird. Das Bundeskartellamt kritisiert seit Langem, dass jederzeit verfügbare Stromerzeugungskapazitäten bei wenigen Unternehmen konzentriert sind.
Zwar ist der Marktanteil der fünf absatzstärksten Stromerzeuger in Deutschland (RWE , Leag, EnBW , Uniper und Vattenfall) seit 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 61,3 auf 54,7 Prozent gesunken. So steht es im Monitoringbericht zum Strom- und Gasmarkt, den Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur im November vergangenen Jahres veröffentlicht haben. Doch konnten die fünf Großen zugleich ihren Anteil an den konventionellen Stromerzeugungskapazitäten – also Kohle und Gas – von 52,6 Prozent auf 54,4 Prozent steigern.
Diese Kraftwerke zählen zu den „steuerbaren Kapazitäten“, die anders als Windräder oder Photovoltaikanlagen jederzeit verfügbar sind.
Im Monitoringbericht wird dieser wachsende Marktanteil mit dem Kohleausstieg begründet… weiterlesen


