EU-Taxonomie überspringt auch letzte Hürde

EU-Taxonomie überspringt auch letzte Hürde
Foto: PixabayCC/PublicDomain

EU-Taxonomie überspringt auch letzte Hürde

zeit.de: Das umstrittene EU-Vorhaben kann wie geplant im Januar in Kraft treten. Eine Frist, um die sogenannte Taxonomie noch zu stoppen, lief um Mitternacht ab.

Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU wie erwartet ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. Am Montag lief um Mitternacht eine Frist für die EU-Länder ab, um das umstrittene Finanzvorhaben noch zu stoppen. In der vergangenen Woche hatte das EU-Parlament gebilligt, Atom- und Gaskraft unter Auflagen in die sogenannte Taxonomie aufzunehmen. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgerinnen dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und Geld dort zu investieren. Ziel ist es, den Kampf gegen den Klimawandel voranzubringen. Umweltschützer hatten kritisiert, dass Gas- und Atomkraftwerke nicht umweltfreundlich seien.

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Im vergangenen Jahr war bereits entschieden worden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Zudem wurden Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche festgelegt. Unter dem Druck einiger Mitgliedsstaaten schlug die für Gesetzesvorschläge zuständige EU-Kommission dann Ende vergangenen Jahres vor, dass auch Geldanlagen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich gelten sollen.

Eine entscheidende Rolle spielte dabei Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO₂-freie Wirtschaft sieht und die Technik gern auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland setzte sich im Gegenzug für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein. Umweltschützerinnen hatten das Vorhaben stark kritisiert, da Treibhausgase ausgestoßen werden, wenn Energie mit Erdgas erzeugt wird, und bei Atomkraft der radioaktive Abfall und mögliche Unfälle als problematisch gelten.

Um den Vorschlag zu verhindern, hätten sich mindestens 20 EU-Staaten zusammenschließen müssen, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Das kam bis zum Fristende am Montag nicht zustande… weiterlesen

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