Polizeieinsatz gegen Klimakleber zu schmerzhaft

Polizeieinsatz gegen Klimakleber zu schmerzhaft
zeit.de: Berliner Polizisten hatten 2023 einen Schmerzgriff bei einem Klimaaktivisten angewandt. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war der Einsatz der Beamten unverhältnismäßig.
Berliner Polizisten haben bei einem Klimaaktivisten zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewandt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In der konkreten Situation sei das Verhalten der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, urteilte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Geklagt hatte ein 21-jähriger Aktivist, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade der Gruppe Letzte Generation beteiligt hatte. Nach der Auflösung der Versammlung forderte ein Beamter den Mann laut Gericht auf, sich von der Fahrbahn zu entfernen. Andernfalls werde er unmittelbaren Zwang anwenden. Als der Kläger der Aufforderung nicht nachkam, wendeten Polizisten sogenannte Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken an.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts war das nicht nötig. Die Polizeibeamten hätten den Mann einfach von der Fahrbahn tragen können. Es hätte keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich der Kläger – über verbalen und passiven Widerstand hinaus – gegen das Wegtragen wehren würde, etwa durch Tritte oder Schläge. „Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen“, so der Richter. Dies hatte die Polizei in Abrede gestellt.
Schmerzgriff kann zulässig sein
Zugleich betonte das Gericht, dass es „keinen Zweifel“ daran habe, dass die Anwendung eines Schmerzgriffes zulässig sein könnte. Aus Sicht der Richter ist dies von der konkreten Situation abhängig.
Das strafrechtliche Verfahren im Fall des Schmerzgriffes vom April 2023 wurde eingestellt. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft teilte mit: „Den Beschuldigten konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie bei dem Einsatz unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben.“ Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert daran nichts.
Zu den sogenannten Schmerzgriffen gehören schmerzhafte Griffe und Techniken der Polizei. Dazu zählen Techniken aus dem Kampfsport, bei denen an schmerzempfindlichen Körperstellen oder durch Handgelenkhebel Schmerzen verursacht werden, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Darunter kann zum Beispiel das Umbiegen einer Hand nach innen zählen. Auch den Kopf in den Nacken zu drücken, um Demonstrierende offenbar über den Schmerz zum Nachgeben zu bewegen, fällt darunter… weiterlesen