Regierung stoppt Förderung für Klimaanpassung

Regierung stoppt Förderung für Klimaanpassung

Regierung stoppt Förderung für Klimaanpassung

taz.de: Soziale Einrichtungen haben oft kein Geld, um sich an die Folgen der Erderhitzung anzupassen. Förderung vom Bund bekommen sie aber auch nicht mehr.

Die Bundesregierung vergibt 2026 keine neuen Fördermittel, mit deren Hilfe sich soziale Einrichtungen an die Folgen der Erderhitzung anpassen können. Das geht aus der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die der taz vorliegt.

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Schutz vor Hitzewellen oder Starkregen

Mit dem Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen fördert die Bundesregierung Maßnahmen, mit denen sich Pflegeheime, Kitas und andere Einrichtungen an die Folgen der Erderhitzung anpassen können sollen. Dazu gehören zum Beispiel häufiger und heftiger werdende Hitzewellen und Starkregen.

„Die Bundesregierung lässt erneut vulnerable Menschen im Stich, die besonders unter den Folgen der Klimakrise leiden“, sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Julia Schneider der taz. Pflege- und Altenheime, Kindergärten, Schulen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen benötigten „dringend Unterstützung, um die ihnen Anvertrauten vor den Auswirkungen der Klimakrise, wie zunehmenden Hitzewellen und Überschwemmungen, zu schützen“.

Das Bundesumweltministerium teilte auf taz-Anfrage mit, es habe die Förderrichtlinie 2023 verstetigt und „beabsichtigt grundsätzlich und in Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Bundeshaushalts die Öffnung zukünftiger Förderfenster“. Mit den im Haushalt veranschlagten Mitteln würden laufende Vorhaben finanziert, außerdem sei die Bewilligung 12 weiterer Anträge aus 2024 geplant.

Klimaanpassung gilt nicht als betriebsnotwendig

Christopher Bangert, Leiter Referat Sozialwirtschaft und Klimaneutralität der Caritas, sieht großen Investitionsbedarf bei den sozialen Einrichtungen: „Viele Gebäude sind in die Jahre gekommen. Wenn der Sommer heiß wird, wird es schwierig für die Be­woh­ne­r*in­nen und Mitarbeiter*innen“, sagt er der taz. Anpassungen an die fortschreitende Erhitzung Deutschlands – 2,5 Grad mehr als vor der Industrialisierung – würden nicht als betriebsnotwendig gelten und deswegen von Kostenträgern wie Bundesländern und Kommunen in der Regel nicht refinanziert.

Das Förderprogramm für soziale Einrichtungen, das 2020 aufgesetzt wurde, habe diese investiven Maßnahmen und den Kompetenzaufbau der Mit­ar­bei­te­r*in­nen zur Klimaanpassung „flott und wirksam vorangetrieben“, sagt Bangert. Zum Beispiel seien Dachbegrünungen, Jalousien und Sonnensegel angeschafft worden. Ohne die Gelder vom Bund müssten solche Investitionen mühsam mit Spenden oder anderen Fördermitteln refinanziert werden. Laut dem Bundesumweltministerium konnte aufgrund begrenzter Haushaltsmittel zuletzt nur ein Viertel der gestellten Anträge bewilligt werden… weiterlesen

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