Tierschützer haften für heimliche Schweinevideos

Tierschützer haften für heimliche Schweinevideos
spiegel.de: Tierschützer drangen in einen Schlachthof ein und filmten eine umstrittene Betäubungsmethode. Nun müssen die Aktivisten für den entstandenen Schaden aufkommen.
Zwei Tierschützer haben heimlich gefilmte Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen online verbreitet und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg . Wie viel Geld die Aktivisten zahlen sollen, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.
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Die Aktivisten waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb im niedersächsischen Lohne im Landkreis Vechta eingedrungen. Sie filmten, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Die Aufnahmen zeigen, wie die Tiere unruhig werden und schreien.
Die Methode ist üblich und in der Europäischen Union erlaubt. »Die CO₂-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden«, verkündete das OLG. »Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen«, heißt es weiter. Wenn die Aktivisten tatsächlich Verstöße feststellen, müssten sie die zuständigen Behörden informieren.
OLG folgt erstem Urteil weitestgehend
Der Schlachthof hatte die Aktivisten verklagt. In einem ersten Verfahren im vergangenen Juli entschied das Landgericht Oldenburg, dass die Tierschützer für den Schaden des Einbruchs aufkommen müssen. Die Frau sollte darüber hinaus Schadensersatz zahlen, weil sie Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat; ob und in welcher Höhe dem Schlachthof dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist, hatte das Landgericht noch nicht entschieden. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung damals nicht nachgewiesen werden.Gegen das Urteil gingen sowohl die Aktivisten als auch der Betreiber des Schlachthofs vor. Das Oberlandesgericht folgte dem ersten Urteil weitestgehend und kam nur in einigen Details zu einem anderen Schluss. So entschied das OLG etwa, dass beide Tierschützer zumindest für die Verbreitung der Aufnahmen auf Instagram verantwortlich seien und dafür gegebenenfalls Schadensersatz zahlen müssten… weiterlesen


