Diese Tiere darf man bei uns als Haustier halten

Diese Tiere darf man bei uns als Haustier halten
Foto: Memorycatcher/Pixabay CC/PublicDomain

Diese Tiere darf man bei uns als Haustier halten

web.de: Von Geckos bis Kängurus: In Deutschland sind deutlich mehr Tierarten als Haustier erlaubt, als viele wohl denken. Doch die Haltung ist oft streng geregelt.

Ein Känguru im Garten, eine Schlange im Terrarium oder eine Vogelspinne im Wohnzimmer – was nach Ausnahme oder Zoobesuch klingt, ist in Deutschland in vielen Fällen tatsächlich erlaubt. Die Rechtslage ist aber stark abhängig von Bundesland, Artenschutz und konkreten Haltungsbedingungen.

Keine einheitliche Liste – aber viele Möglichkeiten

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine allgemeine bundesweite Liste, die erlaubte Haustiere festlegt. Stattdessen gilt: Viele Tierarten dürfen privat gehalten werden, solange keine speziellen Verbote greifen und die Tiere artgerecht untergebracht werden können.

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Dazu zählen nicht nur klassische Haustiere wie Hunde oder Katzen, sondern auch zahlreiche Arten, die man eher aus Zoos kennt oder dort erwarten würde.

Wichtig ist jedoch: Die Regeln unterscheiden sich teils deutlich zwischen den Bundesländern. Was im einen Bundesland erlaubt ist, kann im anderen genehmigungspflichtig oder verboten sein. Informieren Sie auch also immer gezielt für Ihren Wohnort.

Reptilien, Insekten und Spinnen als Haustiere

Zu den häufig privat gehaltenen „ungewöhnlichen“ Haustieren gehören etwa Vogelspinnen, bestimmte Schlangenarten (z. B. Kornnattern), Geckos und Warane sowie Insekten wie Stabschrecken oder Gottesanbeterinnen.

Diese Tiere gelten rechtlich oft als weniger streng reguliert, solange keine geschützten Arten betroffen sind und die Haltung tierschutzgerecht erfolgt. Allerdings gilt auch hier: Für gefährliche oder giftige Arten können je nach Bundesland Genehmigungen oder sogar Verbote bestehen.

Säugetiere aus anderen Lebensräumen

Auch einige Säugetiere, die ursprünglich nicht aus Europa stammen, können in Deutschland privat gehalten werden. Beispiele sind der Afrikanische Weißbauchigel, bestimmte Fuchsarten in Ausnahmefällen und Kängurus (bzw. kleinere Wallabys) unter strengen Auflagen.

Gerade bei größeren oder ungewöhnlichen Arten gelten allerdings hohe Anforderungen: ausreichend Platz, gesicherte Gehege, Fachwissen und teilweise behördliche Genehmigungen.

Ein Beispiel, das regelmäßig für Aufmerksamkeit sorgt, ist das Känguru: Unter bestimmten Bedingungen ist die Haltung in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, wird aber stark reglementiert – unter anderem durch Anforderungen an Gehege und Betreuung.

Artenschutz und Verbote: Hier liegen die Grenzen

Besonders streng geschützt sind Tierarten, die unter internationale Artenschutzabkommen fallen. Zudem existieren in Deutschland und der EU klare Verbote für bestimmte Tiergruppen, darunter etwa einzelne geschützte Arten oder Tiere, deren Haltung aus Tierschutzgründen ausgeschlossen ist. Auch die Einfuhr und der Handel mit Wildtieren unterliegen zusätzlichen Regeln und Genehmigungspflichten… weiterlesen

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