USA setzen Umweltgesetze aus

USA setzen Umweltgesetze aus
Foto: Alex Proimos / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Foto: Alex Proimos / Flickr (CC BY-NC 2.0)

USA setzen Umweltgesetze aus

Infosperber: Wegen der Corona-Pandemie wird die Einhaltung von Umweltgesetzen nicht mehr forciert. Das hat die US-Umweltbehörde entschieden.

Die US-Umweltbehörde hat am Donnerstag, 26. März, die Umweltgesetzgebung teilweise ausser Kraft gesetzt. Umweltstandards, legte die «Environmental Protection Agency» (EPA) fest, müssen während der Corona-Krise nicht mehr zwingend eingehalten werden.

Unternehmen wie Kraftwerke oder Chemieunternehmen müssen Verstösse nur noch melden, wenn ein «akutes Gesundheitsrisiko» besteht. Zuvor hatten Verbände wie das «American Petroleum Institute» (API) die Umweltbehörde darum gebeten, die Regulierungen zu lockern und Gesetzesvorhaben aufzuschieben. Umweltverbände und auch einige Politiker reagierten entsetzt, berichteten unter anderen die «New York Times» und die Washingtoner Zeitung «The Hill».

Regulierung gibt Umweltverschmutzern freie Hand

«Diese EPA-Erklärung ist im Wesentlichen ein unbefristeter landesweiter Verzicht auf Umweltvorschriften», äusserte sich beispielsweise Cynthia Giles, die die EPA unter Obama geleitet hat. Sie sei ein Signal an Unternehmen im ganzen Land, dass sie straffrei ausgingen, wenn sie eine Verschmutzung in irgendeiner Weise auf die Viruspandemie zurückführen könnten.

Überwachungsdaten, die Unternehmen normalerweise zwingend erheben müssen, müssen nur noch auf Verlangen der EPA erstellt werden. Dadurch werde es für Behörden und Öffentlichkeit im Nachhinein nicht einmal mehr nachvollziehbar sein, wie schlimm eine Wasser- oder Luftverschmutzung gewesen ist.

Der Schritt der US-Umweltbehörde folgt einem allgemeinen Trend. In Donald Trumps Präsidentschaft wurden bisher mehr als 50 Umweltgesetze aus der Obama-Ära ausser Kraft gesetzt, die Streichung vieler weiterer ist geplant.

Laut der EPA ist die temporäre Aufhebung von Standards eine Erleichterung für Firmen, die während der Pandemie ihre Überwachungspflichten nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Für Vergehen werden sie nicht mehr bestraft. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 13. März 2020. Bemerkenswert ist: Für Importe gilt diese Lockerung der Gesetze nicht.

Autorin: Daniela Gschweng / Infosperber

Der Originalbeitrag ist bei Infosperber veröffentlicht worden.

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