Verfassungskommission stimmt für Rückgabe von Grundstücken an Indigene
Verfassungskommission stimmt für Rückgabe von Grundstücken an Indigene
poonal / Nachrichtenpool Leiteinamerika
Im verfassunggebenden Prozess in Chile hat es die ersten inhaltlichen Abstimmungen gegeben. Mitte Februar stimmte die Kommission für grundlegende Rechte des Verfassungskonvents einem Antrag zu, der die Rückgabe und Eingliederung von Grundstücken an indigene Völker fordert. 23 Personen stimmten der Initiative zu, zehn lehnten sie ab, darunter alle Vertreter*innen der rechten Liste Vamos por Chile, Gaspar Domínguez von Independientes No Neutrales sowie Luis Barceló zusammen mit Felipe Harboe von der Lista del Apruebo.
„Die Rückgabe des Landes an indigene Völker ist eine Sache der Gemeinnützigkeit, weshalb eine eventuelle Enteignung erfolgen könnte, um die Forderung durchzusetzen“, bestätigte Rosa Catrileo, eine Abgeordnete der für Mapuche reservierten Sitze im Verfassungskonvent, gegenüber Radio Biobío. Luis Jiménez, Vertreter der Aymara, argumentierte, dass „der Interamerikanische Gerichtshof darauf hingewiesen hat, dass der gerechteste und nützlichste Mechanismus die Enteignung und nicht der Verkauf und Kauf ist“. Als nächstes wird die Initiative eingehender besprochen, um Änderungen vornehmen zu können. Danach stimmt die Plenarsitzung des Verfassungskonvents über den Antrag ab. Erhält er dort eine Zweidrittelmehrheit, wird er als Artikel in den neuen Verfassungstext aufgenommen.
Plurinationale Kommission für die Landrückgabe geplant
Die Initiative sieht ein Gremium namens „Plurinationale Kommission für Register, Demarkation und indigene Landtitel“ vor, die künftig für Beschwerden der indigenen Gemeinden zuständig sein könnte. Die neue Institution soll „ein Register und einen Status der indigenen Ländereien, Territorien, Meeresgebiete, Naturgüter und Gewässer eines jeden indigenen Volkes […] erstellen, die sich im Besitz oder in der Verfügungsgewalt Dritter, von Privatpersonen oder das Finanzministerium befinden“.
Die Kommission soll auf Grundlage dieser Daten „einen konkreten Plan erstellen, der Demarkation, Registrierung und/oder Wiederherstellung beinhaltet“. Zudem werden Expert*innen, die aus Sachverständigen und Vertreter*innen der indigenen Gemeinschaften bestehen, durch die Exekutive ernannt.
Für Ansprüche und Beschwerden während des Prozesses soll ein „Sondergericht für indigene Ländereien, Territorien und angestammte Gewässer“ eingerichtet werden, das die Einhaltung der Verfassung überwachen soll. Es soll aus Expert*innen bestehen, die vom Staat und den indigenen Völkern ernannt werden. „Das Gericht wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Pflicht der Rückgabe zu erfüllen. Es kann auf Enteignung zurückgegriffen werden“, so hieß es. Die Enteignungen seien demnach ein Mechanismus, der durch „andere Formen der ergänzenden Wiedergutmachung oder Rehabilitierung“ unterstützt werden könnte, vorzugsweise durch Land oder Naturgüter von gleicher Größe.
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