Weltweit erste Klage für besseren Naturschutz

Weltweit erste Klage für besseren Naturschutz
Vorstellung der BUND-Klage in der Bundespressekonferenz Foto: pit

Weltweit erste Klage für besseren Naturschutz

Seit Dienstagabend liegt die Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will damit die deutsche Regierung zwingen, „endlich ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzept vorzulegen“. Gemeinsam mit mehreren Einzelklagenden wie etwa dem Schauspieler Hannes Jaenicke soll mit dieser – nach BUND-Sicht weltweit ersten Klage dieser Art – ein sofortiger Stopp des Biodiversitätsverlusts erzwungen und Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt eingeleitet werden. Das kündigte der Umweltschutzverband in Berlin vor der Presse an.

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Ähnlich wie die Karlsruher Bundesrichter die Regierung verpflichteten, beim Klimaschutz konkrete Gesetze zu erlassen, um vagen Verbalstatements von Politikerinnen und Politikern endlich konkrete Taten folgen zu lassen, soll auch die neue Klage helfen, die Natur besser zu schützen und somit die Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen – und Menschen – zu erhalten. Die Kläger sehen angesichts des fortschreitenden und bedrohlichen Artenverlusts keine andere Möglichkeit: „Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen jeglicher menschlichen Freiheit. Sie bedroht damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit“, betonen sie.

Naturschutz schütz auch unsere Freiheit

Wirksamerer Naturschutz sei zwingend notwendig für unsere Freiheit. „Es ist zudem auch ökonomisch unstreitig, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz“, begründen die Kläger ihren Schritt vors BVG.

Vorbild für die neue Klage des BUND ist die Klima-Verfassungsbeschwerde, die der Umweltverband gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte. Auch sie sollte die Gesetzgeber dazu bringen, ehrgeizigere Ziele im Klimaschutz anzustreben. Der Klima-Beschluss des Gerichts aus dem Jahr 2021 war „die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts“, so der BUND. Im September hatten die Umwelt- und Klimaschützer wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben. Begründung: Der Klimaschutz mache zwar Fortschritte, aber sei auch weiterhin unzureichend.

Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet der BUND „in ein bis zwei Jahren“.

pit

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