Weniger Produkte auf den Müll

Weniger Produkte auf den Müll

handelsblatt.com: Gerade erst ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, dann geht die Waschmaschine kaputt. Die Justizminister wollen nun mehr Nachhaltigkeit für Alltagsgeräte erreichen.

Diese Situation halten Verbraucherschützer für typisch: Vor allem bei Elektro- und Elektronikartikeln und Kraftfahrzeugen treten genau nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie Mängel auf.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sollen sich nun für mehr „Nachhaltigkeit im Zivilrecht“ einsetzen. So sieht es eine Beschlussvorlage von Nordrhein-Westfalen für die Justizministerkonferenz am 11. und 12. November in Berlin vor.

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„Wir alle sehen die Anforderungen, die der Klimawandel an uns stellt“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem Handelsblatt. „Produkte müssen langlebiger werden als bisher und dürfen nicht schon dann auf dem Müll landen, wenn sie gerade einmal die Gewährleistungsfrist überstanden haben.“

Alle Kunden müssten schon beim Kauf mit einem Blick erkennen können, welche Produkte wirklich nachhaltig seien, fordert Biesenbach. Auch Produkte, die schon nach ein paar Jahren entsorgt werden müssten, weil die Ersatzteile fehlten, könnten beim Thema Nachhaltigkeit nicht punkten.

Darum seien auch Direktansprüche von Kunden zu diskutieren, um nach Ablauf der Gewährleistungsfrist weiterhin Ersatzteile für Geschirrspüler, Waschmaschine und Co. beziehen zu können. Biesenbach sicherte zu, sich dafür einzusetzen, dass von der Justizministerkonferenz „ein starker Impuls für mehr Nachhaltigkeit von Konsumgütern in Europa“ ausgehe.

https://youtu.be/5fkKsESotxI

Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen hatten die Justizminister der Länder bereits im Jahr 2019 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage befasste, wie die Nachhaltigkeit von Produkten mithilfe des Zivilrechts verbessert werden kann. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll nun auf der Konferenz diskutiert werden.

In dem Bericht, so heißt es im NRW-Justizministerium, wird die Einführung „nachhaltigkeitsbezogener Informationspflichten“ vorgeschlagen, um die Herstellung und den Vertrieb nachhaltigerer Konsumgüter zu fördern. Demnach können Informationspflichten zum Beispiel über die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen dazu beitragen, das „ökologische Bewusstsein“ der Verbraucher zu unterstützen.

Die Arbeitsgruppe, so ist im Ministerium zu vernehmen, verweise darauf, dass die Prüfung einer solchen Lösung auf der europäischen Ebene bereits begonnen habe. Hierbei gelte es, Verbraucher vor der Gefahr des „information overload“ zu schützen. Sie sollten also nicht in eine Informationsflut gelangen, die sie überfordert. Unternehmer, vor allem kleinere Händler, müssten vor Überforderung bewahrt werden… weiterlesen

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