Wind- und Solarparks rascher genehmigen

Wind- und Solarparks rascher genehmigen
Foto: Wikimedia CC

Wind- und Solarparks rascher genehmigen

pv-magazine.de: Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungsverfahren sollen für einen schnelleren Ausbau bei Wind- und Solarparks sowie Energiespeicher am selben Standort sorgen. Es werden damit Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie des Jahres 2023 umgesetzt. Auch für Elektrolyseure zum Hochlauf der Wasserstoff-Erzeugung werden Genehmigungen erleichtert.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) beschlossen. In dem Gesetzentwurf, der gemeinsam vom Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde, sind planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen für die Windkraft an Land und Photovoltaik enthalten. So sollen Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten den Ausbau schneller vorantreiben. Die Regelungen gelten auch für Energiespeicher, die am selben Standort errichtet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

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Vereinfachte und beschleunigte Verfahren

Zentrales Element sei die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Photovoltaik-Anlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Vorhaben innerhalb dieser Gebiete könnten dann in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden, so das Ministerium. Darüber hinaus würden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.

Die im vergangenen Jahr überarbeitete Richtlinie RED III basiert auf dem Ziel der EU, den Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent in der EU zu steigern. Für dieses Ziel müssen die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.

„Die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete ist ein echter Booster für mehr Windenergie an Land. Und der ist auch dringend notwendig, wenn wir auf die Ausbauzahlen bei Wind gucken“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Kommunikation und Politik bei Green Planet Energy. „Positiv ist auch, dass die Bundesregierung im Vergleich zum bisherigen Entwurf Erleichterungen für Speicheranlagen nicht nur in Kombination mit Solar-, sondern auch mit Windenergieanlagen vorsieht. Das wird den Ausbau von Speichern weiter beschleunigen, hilft bei der Marktintegration der Erneuerbaren, reduziert Zeiten mit negativen Strompreisen und macht die Anlagen damit wirtschaftlicher.“

Erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren

Zudem beschloss das Kabinett eine Änderung zur erleichterten und schnelleren Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung, wie das Bundesumweltministerium erklärte. Sie findet sich in der Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben aus der ab 4. August 2024 geltenden Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) um.

„Wir erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoffbeschleunigung zum frühsten Zeitpunkt an“, sagte Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium. „Damit verkürzen wir für Unternehmen die Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich.“ weiterlesen

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