Ab jetzt wird in Deutschland Energie gespart

Ab jetzt wird in Deutschland Energie gespart
Foto: Enrique/PixabayCC/PublicDoman

Ab jetzt wird in Deutschland Energie gespart

zeit.de: Ladentüren zu, Leuchtreklame aus, Temperatur runter: Für die nächsten sechs Monate gelten strenge Energiesparvorgaben der Bundesregierung – privat und öffentlich.

Die von der Bundesregierung festgelegten Energiesparmaßnahmen sind in Kraft getreten und sollen zunächst für ein halbes Jahr gelten. Mit der Verordnung will die Bundesregierung den Verbrauch von Gas für Strom und Heizwärme bundesweit um bis zu zweieinhalb Prozent senken – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus“, hieß es.

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Künftig sollen in öffentlichen Gebäuden Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume nicht mehr stark beheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Zudem werden Arbeitsräume bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit nur noch bis höchstens 19 Grad Celsius geheizt. Die Mindesttemperatur lag hier bislang bei 20 Grad. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Kitas und Schulen.

In öffentlichen Gebäuden dürfen zudem Boiler und Durchlauferhitzer nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

https://youtu.be/DKhZP-wGgZ8
Einschränkungen auch im privaten Bereich

Für den privaten Bereich gilt: Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Zusätzlich müssen Gasversorger und Besitzerinnen größerer Wohngebäude ihre Kunden frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch informieren. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.

Gewerblich beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist, wie etwa an Bahnunterführungen… weiterlesen

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