Autofreies Wohnen in Hamburg

Autofreies Wohnen in Hamburg
Foto: Pixabay CC/PublicDomain

Autofreies Wohnen in Hamburg

zeit.de: In Hamburg sollen 58 Mietwohnungen nur an Menschen vergeben werden, die auf ein Auto verzichten. Das sorgt für Empörung – dabei ist das Konzept ein großer Fortschritt.

Hamburg führt einen neuen Kulturkampf, bislang allerdings nur in den Medien. Es geht, wieder einmal, um das Auto – diesmal aber mit einer neuen Fragestellung: Ist es moralisch und rechtlich vertretbar, Mietern und Mieterinnen per Vertrag den privaten Autobesitz zu verbieten?

Anlass zu dieser Frage gibt ein Bauvorhaben der städtischen Wohnungsgesellschaft Saga, zu der in Hamburg rund 140.000 Wohnungen gehören. Wer ab Februar 2026 in eine von 58 neu errichteten Wohnungen im Stadtentwicklungsgebiet Georgswerder Kirchenwiese zieht, muss sich vertraglich verpflichten, in der Zeit des Mietverhältnisses kein eigenes Auto zu besitzen. 

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Kein eigenes Auto? „Was ist mit der gehbehinderten Seniorin, die aufs Auto angewiesen ist? Mit der alleinerziehenden Mutter, die drei Kinder zu Kita und Schule bringen muss?“, sorgt sich das Hamburger Abendblatt. Die Folgerung der Redaktion: „Ein pauschales Verbot ist der falsche Weg.“

Vier von zehn Hamburger Haushalten haben kein eigenes Auto, vermutlich sind einige ihrer Angehörigen gehbehindert, andere alleinerziehend und wiederum andere gehen zur Schule. Dass es gar nicht einmal so wenige Menschen gibt, die ihre täglichen Wege ohne Auto bewältigen, scheint im Weltbild der Kritiker nicht aufzutauchen.

Was wäre verwerflich daran?

Hinzu kommt, dass Haushalte ohne Autos spezielle Bedürfnisse haben, die in nahezu hundert Prozent aller Hamburger Mietwohnanlagen nicht berücksichtigt werden. Welcher Mieter hat schon die Möglichkeit, ein wertvolles Fahrrad trocken, sicher und bequem erreichbar unterzustellen? Welches Mietshaus hat eine eigene Fahrradwerkstatt? Wer seine täglichen Wege mit dem Rad erledigt, dem erleichtern solche Anlagen das Leben. Die Saga hat für die spezielle Klientel vorgesorgt, an die sie sich mit ihrem Angebot in Georgswerder wendet. Stellplätze für Räder, auch für Lastenräder, sind vorgesehen, eine kleine Werkstatt ebenfalls. Und für Gelegenheiten, zu denen die Nutzung eines Autos sinnvoll ist, gibt es Stellplätze für drei Car-Sharing-Fahrzeuge.

Wer ein eigenes Auto vor der Haustür stehen hat, mag ein solches Mobilitätsangebot für eine Zumutung halten. Für mehrere hunderttausend Hamburger Haushalte, insbesondere solche mit geringeren Einkommen, wäre es gegenüber den heutigen Verhältnissen ein beträchtlicher Fortschritt. Und was wäre verwerflich daran, ein solches Angebot auf Mieterinnen und Mieter zu beschränken, die davon besonders profitieren?

Das Wohngebiet in Georgswerder wird seit 2014 entwickelt. Die Mobilitätsvorstellungen, um die sich der aktuelle Streit dreht, sind also schon etwas älter. Inzwischen ist das Konzept autoarmer Wohnquartiere, wie sie etwa in Wilhelmsburg oder Oberbillwerder geplant sind, ein wichtiger Teilaspekt einer modernen, klimafreundlichen Stadtentwicklung. Und natürlich ist es sinnvoll, bei der Planung nicht nur Autostellplätze zu verknappen, sondern zugleich sicherzustellen, dass auch die Nachfrage nach solchen Stellplätzen niedrig bleibt.

In Georgswerder hätte die Saga als Bauherrin auf die Anti-Autovorschrift verzichten und stattdessen für ihre Mieterinnen und Mieter eine Tiefgarage bauen können. Das Unternehmen entschied sich für eine kostengünstige Variante, die günstige Mieten erlaubt und vielen Wohnungssuchenden entgegenkommen dürfte. Mit Blick auf ihren Bestand von rund 140.000 für Autobesitzende geeigneten Wohnungen kann man kaum behaupten, die Saga würde hier einseitig eine Teilgruppe bevorzugen.

Wessen Rechte werden verletzt?

Allerdings hat die Kritik noch einen zweiten Gesichtspunkt, einen rechtlichen: Kann man der Saga vorwerfen, sie würde sich als Vermieterin durch die Vorschrift zur Autofreiheit zu sehr in die privaten Mobilitätsentscheidungen ihrer Mieterinnen und Mieter einmischen? Der Hamburger Mieterverein erklärte öffentlich, vor Gericht werde die strittige Vorschrift vermutlich keinen Bestand haben, sollte ein Mieter sich dagegen wehren… weiterlesen

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