EU-Parlament genehmigt Wiederverwendung von Abwasser
Das EU-Parlament genehmigt verstärkte Wiederverwendung von Abwasser
Um Wasserknappheit in der EU zu vermeiden, hat das Parlament eine Verordnung zur Wiederverwendung von Abwasser verabschiedet. Das neue Gesetz definiert zum ersten Mal Mindestanforderungen auf europäischer Ebene, damit aufbereitetes Wasser (d. h. Städtisches Abwasser, das in einer Aufbereitungsanlage behandelt wurde) auf sichere Weise für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden kann, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Abwasser vermehrt wiederverwendet wird, um die Nutzung von Gewässern und Grundwasser zu begrenzen. Der Rückgang des Grundwasserspiegels, insbesondere aufgrund der Bewässerung in der Landwirtschaft, aber auch der industriellen Nutzung und der Stadtentwicklung, ist eine der Hauptbedrohungen für die Wasserversorgung in der EU.
„Der heutige Tag markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für Wasserressourcen. Auf diese Weise bringen wir Schritt für Schritt konkrete Ergebnisse für die Umwelt“, sagte die leitende Europaabgeordnete Simona Bonafè (S & D, IT). „Wir könnten bis 2025 möglicherweise 6,6 Milliarden Kubikmeter Wasser wiederverwenden, verglichen mit derzeit 1,1 Milliarden Kubikmetern pro Jahr. Dies würde eine Investition von weniger als 700 Mio. EUR erfordern und es uns ermöglichen, mehr als die Hälfte des derzeitigen Wasservolumens aus EU-Kläranlagen, die theoretisch zur Bewässerung zur Verfügung stehen, wiederzuverwenden, wodurch mehr als 5% der direkten Gewinnung aus Gewässern und Grundwasser vermieden würden“, fügte sie hinzu.
Laut dem Bericht der Kommission über die europäische Politik der Wasserknappheit und Dürre bleibt die Wasserknappheit für viele Mitgliedstaaten ein zunehmend großes Problem. Mindestens 11% der europäischen Bevölkerung und 17% ihres Territoriums sind von Wasserknappheit betroffen. Im Sommer ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung im Mittelmeerraum im Wasserstress.
Die verabschiedeten Maßnahmen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten drei Jahre nach Inkrafttreten. (Quelle: EU-Parlament)
hjo