EuGH bestätigt das Verbot von Neonicotinoiden
Meilenstein für den Insektenschutz
EuGH bestätigt das Verbot von Neonicotinoiden zum Schutz von Bienen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. Mai 2021 in letzter Instanz entschieden, dass die EU-Teilverbote bienenschädlicher Pestizid-Wirkstoffe (Neonicotinoide) aufrechterhalten bleiben. Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission vorausgegangen. Aufgrund der enormen Tragweite des Verfahrens für den Schutz von Bienen und Biodiversität hatten sich auch Imkerverbände, unterstützt durch die Aurelia Stiftung, in das Gerichtverfahren eingeschaltet und sich für einen Bestand des Verbots eingesetzt.
Nach dem aktuellen Urteil des EuGH dürfen die Genehmigungen für diese Pestizidprodukte nach Art. 21 der Verordnung (EG) 1107/2009 eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit festgestellt wurden. Nach der Feststellung des Gerichts lagen ausreichende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken für Bienen vor, um die Maßnahmen der Kommission zu rechtfertigen.
Dr. Achim Willand, Anwalt der Kanzlei [GGSC], erklärt: „Das Verfahren hat gravierende Mängel der Risikoprüfung beim Bienen- und Insektenschutz aufgedeckt. Es dürfen nur Pestizidwirkstoffe eingesetzt werden, die nachweislich unschädlich sind. Die EU-Kommission darf auch in Verdachtsfällen handeln.“
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte bereits 2012 gravierende Mängel und Lücken des EU-Prüfschemas für Pestizide hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen festgestellt. Bayer verlor bereits in einem ersten Urteil im Jahr 2018. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun das Urteil: Die Europäische Kommission hatte Recht, ein Verbot der Verwendung von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Nutzpflanzen zu verhängen.
Die Risikoprüfung ist auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen . Neue Leitlinien und eine umfassende Risikoprüfung müssen nicht abgewartet werden, bevor die Kommission Vorsorgemaßnahmen ergreifen kann. Insofern wird unsere im Prozess vertretene Auffassung bestätigt, dass schon gravierende Datenlücken im Rahmen des Vorsorgeprinzips eine Einschränkung der Pestizid-Genehmigung rechtfertigen können.
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, sagt: „Für dieses Urteil haben wir mehr als sieben Jahre lang gestritten. Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulassungsregime für Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel an die strengen Maßstäbe des obersten europäischen Gerichtes angepasst wird. Die Zulassungen der noch auf dem Markt befindlichen, gefährlichen Neonicotinoide müssen umgehend überprüft werden.“
Das Urteil hat herausragende Bedeutung für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft. In dem Verfahren sind erhebliche Defizite der Risikoprüfung bei Pestizid-Wirkstoffen aufgedeckt worden. Darüber hinaus hat der EuGH die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten grundlegend bestätigt. (Quelle: Aurelia Stiftung)
Hier der Link zum Urteil: https://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?docid=240844&text=&dir=&doclang=EN&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=33411
red
Den kompletten Text ist auf der Seite der Aurelia-Stiftung nachzulesen…