Juristen: „Ökozid“ mit Kriegsverbrechen gleichstellen
Juristen: „Ökozid“ mit Kriegsverbrechen gleichstellen
tagesspiegel.de: Vor Gericht gestellt gehört, wer für den Profit die Umwelt schädigt. Das wollen Juristen. Dahinter steht eine Gruppe aus dem Umfeld von Extinction Rebellion.
Eine Gruppe internationaler Strafrechtler will den „Ökozid“ als fünftes Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufnehmen lassen. Dafür haben die Juristen jetzt eine rechtliche Definition des Begriffs vorgelegt.
Falls sie mit ihrem Anliegen Erfolg haben, könnten in Zukunft Staats- und Konzernchefs zur Rechenschaft gezogen werden, die vorsätzlich „weit verbreitete oder langfristige Umweltschäden“ in Kauf genommen haben, um Profit zu machen. Gleichzeitig würden Umweltverbrechen in den Rang eines Verbrechens gegen den Frieden gehoben.
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Bisher können Umweltschäden im Völkerrecht nur dann geahndet werden, wenn diese im Rahmen eines bewaffneten Konflikts verursacht wurden. Laut der Stop-Ecocide-Vorsitzenden Jojo Mehta bietet der Gesetzesvorschlag nun auch die Möglichkeit, die Abholzung des Regenwalds oder die Reaktorkatastrophe in Fukushima zu sanktionieren. Dabei liegt der Fokus vor allem auf dem Thema Umweltzerstörung.
Eine Strafe für Staaten, die ihre Klimaziele verfehlen, sieht das Gesetz nicht vor. Damit ein Umweltverbrechen vor dem IStGH verhandelt wird, müsse ein weitreichender Schaden vorliegen, der über Staatengrenzen hinweg wirkt oder ein ganzes Ökosystem betrifft, so die Experten in ihrem Kommentar zum Gesetzentwurf… weiterlesen