Klima: Juristin rechnet mit Schadenersatz-Klagen

Klima: Juristin rechnet mit Schadenersatz-Klagen
spiegel.de: Lässt sich Klimaschutz vor Gericht erzwingen? Die Juristin Jannika Jahn erklärt, warum Aktivisten zunehmend den Rechtsweg wählen, welche Verfahren erfolgreich sind und welche nicht.
Die Weltgemeinschaft hat sich verpflichtet, Emissionen zu senken. Doch sie steigen und steigen. Im Jahr 2025 werden sie sehr wahrscheinlich erneut einen Rekordwert erreichen. Um Klimagesetze durchzusetzen, ziehen weltweit immer mehr Menschen vor Gericht.
Jannika Jahn beobachtet die Entwicklung seit Jahren. Eine politische Agenda hat sie nicht, sie ist auch keine Aktivistin, sondern als Forscherin eine unabhängige Beobachterin. Sie hat Jura in London und Köln studiert, in einer Großkanzlei gearbeitet und sich dann für die Wissenschaft entschieden. Sie erforscht die rechtlichen Grundlagen von Klimaklagen. Mittlerweile lebt die 40-Jährige in Frankfurt am Main und pendelt für mehrere Tage in der Woche nach Heidelberg, wo sie am Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht arbeitet. Zum Interview mit dem SPIEGEL trifft sie sich in einem Café im Frankfurter Nordend.
SPIEGEL: Frau Jahn, eine Viertelstunde von hier zu Fuß ist das Landgericht Frankfurt. Eine Kammer hat dort Ende August entschieden Apple darf seine Smartwatch nicht als »klimaneutral« bewerben. Wieso?
Jahn: Der Konzern hatte versprochen, die Emissionen auszugleichen, die bei der Herstellung der Uhr entstehen. Dafür sollten in Paraguay Eukalyptusbäume gepflanzt werden, die klimaschädliches CO₂ aus der Atmosphäre binden.
Was daran ist eine Mogelpackung?
Ein Großteil des Landes, auf dem die Bäume stehen, war nur bis zum Jahr 2029 gepachtet. Das ist aus Sicht des Gerichts zu kurz. Denn Verbraucher dürften davon ausgehen, dass die natürliche CO₂-Senke durch die Bäume mindestens bis zum Jahr 2050 gesichert ist. Bis zu dem Jahr also, ab dem die EU klimaneutral sein will. Die Werbung gilt damit als irreführend und nicht vereinbar mit lauterem Wettbewerb.
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Nicht nur in Frankfurt beschäftigen sich Gerichte mit Klimafragen. Eine Datenbank der Columbia Law School in New York listet aktuell mehr als 4200 Verfahren auf der ganzen Welt – abgeschlossene und laufende.
Die Zahl solcher Klimaklagen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Verklagt werden einzelne Unternehmen, wie im Fall von Apple, aber auch Staaten.
Was sind das für Menschen, die Klimaschutz einklagen?
Viele sind jung. In Deutschland etwa hat eine Gruppe junger Menschen die erste Klimaentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht erfochten. Aber auch eine Gruppe Schweizer Seniorinnen ist erfolgreich vor Gericht gezogen. Und in einem anderen Fall klagte ein peruanischer Bauer gegen den Energiekonzern RWE. Unterstützt werden die Klagen meist von Umweltorganisationen.
Was erhoffen sich Klimaschützer von solchen Klagen?
Jahn: Ein wichtiges Ziel ist Aufmerksamkeit. Häufig berichten Medien über die Verfahren, dadurch wird das Thema Klimaschutz in die Gesellschaft getragen, gewinnt womöglich weitere Unterstützer, und der politische Druck steigt, strengere Klimagesetze zu erlassen. Hinzu kommt: Einige Klimaklagen haben spektakuläre Erfolge erzielt.
Zum Beispiel?
Das oberste Gericht in den Niederlanden verurteilte die dortige Regierung im Jahr 2019, die Emissionen deutlich zu senken. Die beschloss daraufhin etwa ein Tempolimit tagsüber von 100 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen. Dieses Urteil war sozusagen die Initialzündung für weitere Klimaklagen, weil es gezeigt hatte: Vor Gericht lassen sich Maßnahmen erstreiten.
Auch in Deutschland wollten Klimaschützer ein Tempolimit juristisch durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage jedoch als unzulässig abgelehnt.
Das zeigt, wie unterschiedlich die Rechtsprechung von Land zu Land ist. Ich gehe davon aus, dass das deutsche Verfassungsgericht auch künftig keine Maßnahmen vorgeben wird, sondern nur einfordert, dass Emissionen reduziert werden müssen. Wie genau, obliegt dann der Politik.
Gerichte sollten den Klimaschutz also besser der Politik überlassen?
Nein, ihnen kommt eine unabhängige Kontrolle zu. Wird der Klimaschutz vernachlässigt, können Gerichte Nachbesserung einfordern – wie bei der ersten Klimaentscheidung in Deutschland im Jahre 2021. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht das zu dem Zeitpunkt gültige Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig, weil die Emissionen erst nach 2030 drastisch sinken sollten. Laut dem Gericht verletzte das die Freiheitsrechte der jungen Kläger. Die Bundesregierung musste daraufhin konkrete Reduktionsziele für klimaschädliches CO₂ festlegen. Bis zu diesem Urteil war nicht klar, dass so etwas überhaupt möglich ist. Und ich halte die Rolle von Gerichten noch aus einem weiteren Grund für wichtig.
Und der wäre?
In demokratischen Systemen dominieren häufig kurzfristige Interessen. Politiker sind auf regelmäßige Wiederwahlen angewiesen und orientieren ihre Entscheidungen daher tendenziell an kurzfristig erzielbaren Erfolgen. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, dass in marktwirtschaftlichen Systemen auch Unternehmen in kurzen Abständen bestimmte Gewinnziele erreichen müssen. Bleibt der Erfolg aus, wächst der wirtschaftliche Druck auf die Politik, günstigere Rahmenbedingungen zu schaffen, auch wenn diese langfristigen Zielen zuwiderlaufen.
Was kann die Justiz da ausrichten?
Gerichte interpretieren die Verfassung – ein Dokument, das über Generationen Gültigkeit hat und grundlegende Prinzipien festhält, die eingehalten werden sollen. Die Gerichte schlagen sozusagen langfristige, verbindliche Wegmarken ein.
Besondere Aufmerksamkeit in diesem Jahr bekam ein Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, das im Juli veröffentlicht wurde. Das Schriftstück umfasst 140 Seiten, die Verkündung dauerte fast zwei Stunden. Die meisten Bürger werden sich kaum durch einen so langen juristischen Fachtext quälen wollen.
Ich schon.
Wunderbar, was steht in dem Gutachten?
Das wohl Wichtigste: Nach internationalem Recht sind alle Staaten verpflichtet, jeweils Beiträge zum Klimaschutz zu leisten, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.
Steht das nicht schon im Pariser Klimaschutzabkommen?
Einige Staaten vertraten die Auffassung, das Pariser Temperaturziel sei lediglich eine politische Absichtserklärung. Der Internationale Gerichtshof hat nun klargestellt, dass Staaten sehr wohl verpflichtet sind, wirksam zum globalen Klimaschutz beizutragen….. weiterlesen


