Post für Robert Habeck: Raus aus dem Anti-Klimaabkommen!

Post für Robert Habeck: Raus aus dem Anti-Klimaabkommen!
Kein anderes Abkommen steht der internationalen Energiewende so im Weg, wie der Energiecharta-Vertrag (ECT). Der Vertrag über die Energiecharta schützt Investitionen der Energiewirtschaft. Er gibt ihnen das exklusive Recht, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Beispiele wie die Milliarden-Klagen gegen den Atomausstieg in Deutschland, den Kohleausstieg in den Niederlanden oder das Verbot von Ölbohrungen in Italien beweisen: Der ECT steht in direktem Konflikt mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Der Vertrag verhindert und verteuert die Energiewende massiv.
Weil die seit Monaten stattfindenden Modernisierungsrunden faktisch gescheitert sind, spielen immer mehr Länder mit dem Gedanken, aus dem Vertrag auszutreten. Denn das Abkommen ist praktisch nicht reformierbar: Änderungen am ECT sind nur möglich, wenn alle 53 Vertragsstaaten dem zustimmen. Und während der Diktator von Aserbaidschan, dessen Reichtum auf Erdölexporten basiert, von seinem Vetorecht bei den Reformverhandlungen Gebrauch macht, drängen immer mehr fossile Mächte, wie China oder der Irak in den Vertrag. Doch ausgerechnet Deutschland setzt sich weiterhin für eine Modernisierung des Vertrags ein.
Im Juni dieses Jahres soll auf einer Konferenz der Stand der Modernisierungsrunden besprochen und mögliche Schlüsse gezogen werden. Fordern Sie mit uns gemeinsam den neuen, grünen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck auf, dann den Energiecharta-Vertrag zu kündigen, um den Weg für die Energiewende freizumachen!
Der Plan: Bis zur Konferenz im Juni gehen Tausende Postkarten mit der Botschaft „Raus aus dem Anti-Klimaabkommen“ bei Minister Habeck ein. Mitmachen ist ganz einfach: Bestellen Sie jetzt kostenlos einen Satz Postkarten für sich, Ihre Freund:innen und zum Auslegen an öffentlichen Orten!
Zum Bestellformular geht es hier…
PM
Die Energiecharta-Vertrag
Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist im Kern ein Investitionsschutzabkommen für die internationale Energiewirtschaft. Es ermöglicht Investoren, Staaten vor einem privaten Schiedsgericht auf Entschädigung bei „entgangenem“ und „voraussichtlich entgangenem“ Gewinn, bzw. „direkter“ oder „indirekter“ Enteignung zu verklagen. Und dies bereits, wenn ein Staat Bedingungen für ihre Investitionen durch neue Regeln verschlechtert.
Der Vertrag schafft so doppelt Sonderrechte für international agierende Konzerne: Er gibt ihnen das exklusive Recht vor internationalen, nicht-staatlichen Schiedsgerichten zu klagen. Zudem ermöglicht er durch Rechtsbegriffe wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“, dort Rechte einzufordern, die im jeweiligen nationalen Recht üblicherweise nicht existieren.
Die zu Grunde liegende Energiecharta wurde am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet. Im Dezember 1994 folgte in Lissabon die Unterzeichnung des rechtsverbindlichen Vertrags, gemeinsam mit einem Protokoll zur Energieeffizienz und zu verwandten Umweltaspekten (PEEREA). Der Vertrag und das Protokoll traten im April 1998 in Kraft.
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) erklärte am 2. September 2021 die Energiecharta für unwirksam. Damit entzieht er vielen der 55 ECT-Verfahren, die anhängig sind, die Grundlage.
red