EuGH schützt Staaten vor Klagen der Energiekonzerne
EuGH schützt Staaten vor Klagen der Energiekonzerne
Handelsblatt: Der Klimaschutz in Europa könnte billiger werden, als manche Beobachter vermutet haben. Bisher konnten Energieunternehmen, deren Investitionen zum Beispiel durch Gesetzesänderungen wertlos werden, den jeweiligen Staat verklagen. Grundlage ist der Energiecharta-Vertrag: Er sichert den Unternehmen Entschädigungen zu, wenn etwa Vattenfall in Deutschland ein Atomkraftwerk nicht mehr betreiben darf oder RWE in den Niederlanden ein Kohlekraftwerk abschalten muss. In beiden Fällen klagten die Unternehmen gegen den Staat auf Grundlage der Energiecharta. Zuständig ist dann laut Vertrag kein normales Gericht, sondern ein Schiedsgericht, das eigens für diesen Fall einberufen wird.
Die Schiedsgerichte stehen in der Kritik, weil sie nicht den Standards normaler Gerichte entsprechen: Sie sind weniger transparent, oft gibt es keine Berufungsinstanzen, und die gleichen Juristen treten mal als Richter, mal als Anwalt einer Streitpartei auf. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgelegt, dass diese Schiedsgerichte nicht für Klagen innerhalb der EU zuständig sein können. Ein Investor aus einem EU-Staat darf also keinen EU-Staat verklagen. Denn nur „ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht“ könne „die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten“, so der EuGH. Weiterlesen…