Recht auf Reparatur tritt in Kraft

Recht auf Reparatur tritt in Kraft
Euronews: Der auch als „Recht auf Reparatur“ bezeichnete Zusatz der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ist 1. März in den gesamten 27-EU-Staaten in Kraft getreten. Sie ist Teil eines größeren Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung durch langlebige und energieverbrauchsrelevante Produkte.
Unternehmen, die Kühlschränke, Waschmaschinen, Haartrockner oder Fernseher in der Europäischen Union verkaufen, müssen sicherstellen, dass diese Geräte bis zu zehn Jahre nach ihrem Verkauf repariert werden können. Damit soll der riesige Berg an Elektroschrott, der sich jährlich in Europa anhäuft, reduziert werden.
„Das ist ein wirklich großer Schritt in die richtige Richtung“, sagte Daniel Affelt vom BUND in Berlin, der mehrere „Repair-Cafés“ betreibt, in denen Menschen ihre kaputten Geräte vorbeibringen und reparieren lassen können. Weiterlesen…