Rechte der Natur: Die Natur klagt ab sofort mit
Rechte der Natur: Die Natur klagt ab sofort mit
Am Landgericht Erfurt hat der Richter am Landgericht Dr. Martin Borowsky erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es „nur“ um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ ging, hat das Urteil große Bedeutung. Es ist ein wichtiger erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland auf dem Wege des „Richterrechts“.
Der Richter ist seit seiner Mitwirkung im Grundrechtekonvent im Jahr 2000 in Brüssel ein anerkannter Experte für die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Er kommentiert den ersten Titel der Charta zur Würde des Menschen und unterrichtet Europarecht in Erfurt sowie in Batumi/Georgien.
Lesen Sie auch:
Bahnbrechendes Urteil
Sein Urteil: Bereits aus dem aktuell geltenden Recht, nämlich der Grundrechtecharta lassen sich Eigenrechte der Natur ableiten. Dr. jur. Peter Mohr, Vorstand des Netzwerkes Rechte der Natur e.V.: „Das Urteil des LG Erfurt erkennt als erstes deutsches Gericht Eigenrechte der Natur an. Das Urteil leitet aus dem europäischen Recht ein subjektives Recht der Natur als Person ab. Das ist aus mehreren Gründen besonders bedeutsam. Zum einen werden die bisherigen Entscheidungen des BVerfG zum Klimaschutz erweitert. Die Natur ist nicht Objekt, sondern Subjekt mit einem eigenen Geltungsanspruch auf Schutz. Dieses gilt unabhängig davon, ob eine Partei es geltend macht. Es gilt im Privatrecht und im öffentlichen Recht und damit umfassend. Es gilt neben den Menschenrechten auch zum Schutz des Menschen. Das Urteil wird der Natur bei Zielkonflikten einen größeren Wert geben.“
Anerkennung der Rechte der Natur nicht aufzuhalten
Christine Ax, Vorständin des Netzwerkes Rechte der Natur e.V.: „Dieses Urteil bestätigt unsere Annahme, dass der von vielen Rechtsexperten und anderen WissenschaftlerInnen als notwendig angesehene Schritt der Anerkennung der Rechte der Natur nicht aufzuhalten sein wird. Wir freuen uns, dass der erste Schritt, den Rechten der Natur auch in Deutschland den Weg zu ebnen, durch Richterrecht erfolgt. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber dies als Ermutigung begreift, diesen roten Faden aufzugreifen.“
RdN