Regierung für Ausbau der Windkraft auf See
Regierung für Ausbau der Windkraft auf See
handesblatt.de: Die Bundesregierung will die Windenergie auf See sowie an Land deutlich ausbauen. Umweltverbände kritisieren, dass der Naturschutz bei dem geplanten Ausbau zu kurz komme.
Der Bund hat die planungsrechtliche Grundlage für den geplanten weiteren Ausbau der Windenergie auf See geschaffen. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch ein Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee, wie das Innenministerium bestätigte. In der Verordnung heißt es, der neue Raumordnungsplan unterstütze eine „naturverträgliche nachhaltige Entwicklung des Meeresraums“ und sei unverzichtbar für den Klimaschutz, indem er Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie sichere.
Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) liegt in einem Bereich zwischen 12 Seemeilen (22 Kilometer) bis maximal 200 Seemeilen (370 Kilometer) jenseits der Küste. Sie gehört nicht zum Hoheitsgebiet, es gibt aber exklusive Nutzungsrechte des jeweiligen Küstenstaates.
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Die Bundesregierung will Windenergie auf See sowie an Land deutlich ausbauen, um Klimaziele zu erreichen. Im neue Raumordnungsplan heißt es, die Nutzungsansprüche im Meeresraum seien in den letzten Jahren größer geworden und führten zunehmend zu räumlichen Konflikten. Zu nennen seien insbesondere die großen Flächenbedarfe der Schifffahrt und der Offshore-Windenergie sowie die Ansprüche des Meeresnaturschutzes. Der Plan koordiniere die verschiedenen Nutzungen und Funktionen der ausschließlichen Wirtschaftszone und reserviere Flächen für die einzelnen Nutzungen und Funktionen. Dadurch sollten Konflikte verringert werden.
Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore erklärte, der neue maritime Raumordnungsplan gehe in die richtige Richtung. „Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten wurden angemessen berücksichtigt, ohne dabei die gemeinsamen Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren.“ weiterlesen