Umweltverbände fürchten um ihre Rechte

Umweltverbände fürchten um ihre Rechte
Foto: Pixabay CC/PublicDomain

Umweltverbände fürchten um ihre Rechte

klimareporter.de: Die Bundesregierung will die Klagerechte von Umweltverbänden neu regeln, um etwa Bauprojekte zu beschleunigen. Das könnte nach hinten losgehen, warnen Fachleute für Planungsrecht und Umweltverfahren.

Mit rund 70 Klagen pro Jahr ziehen Umweltorganisationen in Deutschland vor Gericht – gegen Entscheidungen, die sie für rechtswidrig und umweltschädlich halten. Gemessen an der Gesamtzahl der Verfahren ist das kaum mehr als ein Tropfen: 2023 entschieden die Verwaltungsgerichte über mehr als 76.000 Hauptsacheverfahren.

Umweltverbandsklagen machen damit weniger als 0,1 Prozent aller Verfahren aus. Sie konzentrieren sich vor allem auf bevölkerungsreiche Flächenländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Inhaltlich richten sich die Klagen häufig gegen Baugenehmigungen, Änderungen im Jagdrecht, Windenergieanlagen oder Ausnahmen vom Artenschutz.

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Trotz der geringen Zahlen will die Bundesregierung die Klagerechte von Verbänden neu ordnen. Ziel ist es, große Infrastrukturprojekte wie den Bau von Straßen, Bahntrassen oder Energieanlagen schneller planen und umsetzen zu können.

Gleichzeitig muss das Umweltklagerecht an internationale und europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Grundlage dafür ist die Aarhus-Konvention von 1998, die einen breiten Zugang zu Gerichten in Umweltfragen vorsieht. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz setzt diese Vorgaben seit 20 Jahren in Deutschland um – ohne dieses Gesetz könnten Umweltverbände viele Entscheidungen gar nicht gerichtlich überprüfen lassen.

Eigentlich sollte der Bundestag am heutigen Donnerstag eine Reform des Gesetzes beschließen. Doch offenbar sind die Differenzen bei der Novelle noch immer zu groß: Die abschließende Beratung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

BDI begrüßt Gesetzentwurf als Stärkung für den Standort

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf zunächst auch eine Ausweitung der Klagemöglichkeiten vor. Umweltverbände sollen künftig nicht nur gegen große Projekte wie Autobahnen oder Kraftwerke klagen können, sondern auch gegen mehr einzelne Entscheidungen von Behörden im Umweltbereich. Hier geht es etwa um Fälle, in denen Ausnahmen von bestehenden Umweltvorschriften zugelassen werden – zum Beispiel im Natur- oder Artenschutz. Mit der Änderung könnten Verbände früher in Verfahren eingreifen als bisher.

Auch der Kreis der klageberechtigten Organisationen soll erweitert werden. Künftig sollen Verbände leichter klagen können, die nicht klassisch demokratisch über ihre Mitglieder organisiert sind. Dazu zählen etwa große Umweltorganisationen wie Greenpeace oder WWF sowie Stiftungen.

Gleichzeitig stößt die Reform auf deutliche Kritik. Bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Umweltausschuss des Bundestags Ende März zeigte sich ein geteiltes Bild. Während die Industrie das Vorhaben unterstützt, warnen Umweltorganisationen vor einem Abbau von Beteiligungsrechten.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt insbesondere, dass Gerichte künftig weniger verpflichtet sein sollen, den Sachverhalt selbst umfassend zu prüfen. Stattdessen sollen Umweltverbände stärker darlegen und belegen müssen, wo sie Rechtsverstöße sehen. Das könne Verfahren beschleunigen – und sei ein „entscheidender Standortfaktor“, so der BDI.

Genau darin sehen Umweltorganisationen jedoch ein Problem. Wenn Gerichte künftig weniger selbst ermitteln dürften und Verbände zugleich mehr Unterlagen beibringen müssten, verschiebe sich die Last zuungunsten der Zivilgesellschaft, sagt Henrike Lindemann von der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact. Das sei ein Angriff auf einen rechtsstaatlichen Grundsatz.

Keine Berücksichtigung von Kritikpunkten, die erst später auffallen 

Ein zentraler Punkt der Reform ist die sogenannte materielle Präklusion – die Regel, dass Einwände frühzeitig vorgebracht werden müssen. Umweltverbände sollen ihre Kritikpunkte bereits im Verwaltungsverfahren vollständig einreichen. Was ihnen später auffällt, können sie vor Gericht unter Umständen nicht mehr geltend machen.

Kritiker warnen, dass Klagen dadurch deutlich erschwert werden. Denn oft kommen wichtige Informationen erst im Laufe eines Verfahrens ans Licht. Wenn solche Punkte dann nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, könnten Rechtsverstöße unentdeckt bleiben.

Auch Andreas Schmidt, Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Hochschule Anhalt, hält die materielle Präklusion für problematisch. Sie sei nicht nur europarechtswidrig, sondern bringe laut Studien auch keinen Vorteil: Verfahren ohne diese Regel dauern nicht länger, teilweise sind sie sogar schneller.

Kritik gibt es zudem an der geplanten Ausweitung der sogenannten Missbrauchsklausel. Sie soll verhindern, dass Verbände ihr Klagerecht ausnutzen. Kritiker sehen darin jedoch einen Generalverdacht gegenüber der Zivilgesellschaft. „Das wird unter der Überschrift Missbrauch behandelt, obwohl es keiner ist“, sagt Henrike Lindemann.

Für den Grünen-Politiker Jan-Niclas Gesenhues geht die Reform über einzelne Änderungen hinaus. Der Bundestagsabgeordnete sieht darin ein größeres Muster: „Das ist eine Politik der vielen kleinen Nadelstiche“, sagte er in einem Fachgespräch zur Novelle. An verschiedenen Stellen würden Beteiligungs- und Klagerechte eingeschränkt, Behörden und Gerichte stärker gebunden und der Aufwand für Verbände erhöht. Insgesamt entstehe der Eindruck, dass die ökologische Zivilgesellschaft geschwächt werden solle.

„Das wird enormen Verwaltungsaufwand verursachen“

Ein weiterer Streitpunkt der Novelle ist die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung. Bislang können Klagen von Umweltverbänden Bauprojekte stoppen, bis ein Gericht darüber entschieden hat. Künftig könnten große Infrastrukturprojekte trotz laufender Verfahren weitergebaut werden – auch wenn noch nicht geklärt ist, ob sie rechtmäßig sind. Kritiker warnen vor irreversiblen Umweltschäden… weiterlesen

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