Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten

Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten wieder vor Gericht!
Über 100.000 Euro hat das Bundesinstitut für Risikobewertung inzwischen ausgegeben, um die Veröffentlichung staatlich finanzierter Gutachten zu verhindern. Das Urheberrecht wird hier als Grund angeführt und missbraucht.
Es geht um die Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens zu Krebsrisiken von Glyphosat. Dies wollte die Bundesregierung verhindern und mithilfe des Urheberrechts die Löschung erzwingen. Das Landgericht Köln hatte eine einstweilige Verfügung der Regierung bereits abgewehrt.
Aber jetzt hat die Regierung erneut Klage gegen „FragDenStaat“ eingereicht!
Das alles ist möglich, weil das deutsche Urheberrecht hoffnungslos veraltet ist. Es müsste eigentlich klarstellen, dass steuerfinanzierte Dokumente wie das Glyphosat-Gutachten frei verwendet werden dürfen. Statt Probleme wie dieses zu lösen, will die Bundesregierung aber das Urheberrecht weiter verschärfen. „FragDenStaat“ kämpft dafür, dass das Urheberrecht nicht zum Zensurheberrecht wird. Sie hatten das Gutachten auf Basis des Umweltinformationsgesetzs beim Institut angefragt, erhalten und veröffentlicht.
Eigentlich sollte heute, Donnerstag, der 4. Juni, über eine Zensurheberrechts-Klage des Bundesinstituts gegen „FragDenStaat“ verhandelt werden, das Landgericht Köln aber hat den Verhandlungstermin kurzfristig auf den 17. September verschoben.
Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung: Sollte sich die Behörde durchsetzen, könnte der Staat bei allen möglichen kritischen Veröffentlichungen staatlicher Dokumente Zensur ausüben, indem er das Urheberrecht anführt. Deswegen wird „FragDenStaat“ die Klage notfalls bis in die höchste Instanz weiterführen.
Links
- FragDenStaat-Artikel: https://fragdenstaat.de/blog/2020/05/29/zensurheberrecht-donnerstag-wieder-vor-gericht/
- Mehr Informationen zum Zensurheberrechts-Fall: https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht
(Quelle: FragDenStaat/Pressenza)
FragDenStaat (FragDenStaat.de) ist eine Internetplattform, über die Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Gesetze an Behörden gestellt werden können. Gegründet wurde die Plattform 2011 von Stefan Wehrmeyer. Ihr Träger ist der gemeinnützige Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Projektleiter ist seit 2014 Arne Semsrott.
red