Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung

Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung

taz.de: Ein französischer Bür­ge­r:in­nen­kon­vent schlug vor: Der Kampf gegen den Klimawandel soll in die Verfassung. Nun stimmte die Nationalversammlung dafür.

Frankreichs Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung gestimmt. Am Dienstag stimmten 391 Abgeordnete für eine Verfassungsänderung, 47 votierten dagegen.

Diese Abstimmung ist der erste Schritt, um den Artikel 1 der Verfassung zu ändern und folgenden Satz zu ergänzen: „Sie (die Republik) garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel.“

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Frankreichs Präsident Macron möchte diesen Satz schließlich mit einem Referendum in der Verfassung ergänzen. Voraussetzung für diese Volksabstimmung ist, dass Nationalversammlung und Senat vorher zustimmen. Nun muss der von der Opposition dominierte Senat über die Verfassungsänderung abstimmen. Nur wenn beide Kammern dem identischen Text zustimmten, komme es zu einem Referendum, hatte Macron Ende vergangenen Jahres erklärt.

Der Vorschlag kommt ursprünglich von einem Bür­ge­r:in­nen­kon­vent. Dabei hatten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Lösungsvorschläge in Klimafragen erarbeitet und diese schließlich Macron vorgeschlagen. Der Konvent hatte außerdem gefordert, die Präambel der Verfassung umzuschreiben – das hatte Macron allerdings bereits abgelehnt… weiterlesen

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