EU Reparatur-Richtlinie kaum umgesetzt

EU Reparatur-Richtlinie kaum umgesetzt
Reparieren statt wegwerfen ist das Motto der neuen EU-Richtlinie für Elektrogeräte. Sie gilt seit Frühjahr 2021. Doch in der Realität zeigen sich Mängel,.. Das zeigen Recherchen des rbb Verbrauchermagazins SUPER.MARKT, beschreibt eine Pressemeldung des Senders.
Kundinnen und Kunden sollten beim Kauf von Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern und Geschirrspülern Modelle auswählen, die nachweislich nach dem 1. März in den Handel gekommen sind. Denn seit diesem Datum gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher umfangreiche Verbesserungen laut EU-Öko-Design-Richtlinie. Statt einer Garantiefrist von zwei Jahren müssen Hersteller jetzt zehn Jahre lang Ersatzteile vorhalten. Und deren Austausch an den Geräten soll technisch besser machbar werden.
Richtlinie will E-Schrottberg verkleinern
Damit will die EU erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher öfter etwas reparieren lassen, als es wegzuwerfen. So sollen die riesigen Elektroschrottberge reduziert werden.
Lesen Sie auch:
Doch bei Stichproben des rbb-Verbrauchermagazins SUPER.MARKT haben sich in der Praxis Mängel gezeigt: In den vier großen Elektromärkten der Region (MediaMarkt, Saturn, Euronics und Medimax) erwähnte kein einziger Verkäufer den Testern gegenüber diese neuen Rechte. Auf Nachfrage bedauerten zwei Unternehmen das Nichtwissen ihres Teams.
Scharfe Kritik kommt von Johanna Sydow vom runden Tisch für Reparatur, einem Bündnis aus unabhängigen Reparateuren, Umwelt- und Verbraucherschützern. Es sei nicht hinnehmbar, dass Reparaturen, die früher selbstverständlich waren, immer weiter eingeschränkt werden. Sie sagt gegenüber SUPER.MARKT: „Nun versucht man mit langsamen regulatorischen Schritten wieder das zurückzugewinnen, was wir vor 20 Jahren als selbstverständlich hatten.“
Praxistest zeigte: Regel funktioniert nicht
Auch im Praxistest funktionierte die neue Regelung nicht. Bei einer von SUPER.MARKT in Auftrag gegebenen Waschmaschinenreparatur von einem Gerät der Firma Siemens zeigte sich, dass Hersteller statt preiswerter Einzelteile weiterhin Reparatursätze anbieten, die weitaus teurer sind.
Auf Nachfrage beruft sich Siemens darauf, dass im Anhang der Verordnung diese Möglichkeit den Herstellern nach wie vor offensteht. Für Johanna Sydow ist das ein fauler Kompromiss: „Das sind klare Schlupflöcher der Verordnung. Und da steht ganz klar die Industrie dahinter, die nicht will, dass wir unbedingt Recht auf Reparatur haben.“
red
Mehr zu dem Thema am Montag, den 6.9.2021, um 20.15 Uhr in der Sendung SUPER.MARKT oder in der Mediathek.