Funktionierende Elektroware kann als „Abfall“ gelten

Funktionierende Elektroware kann als „Abfall“ gelten
Foto: BuyBay

Funktionierende Elektroware kann als „Abfall“ gelten

Viele Unternehmen arbeiten daran, ihre Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele und -pflichten zu überprüfen und zu optimieren. Neben Verpflichtungen im Zuge des CSR- und ESG-Reportings, haben zahlreiche Organisationen ihren Investoren und Stakeholdern konkrete Ziele für mehr Nachhaltigkeit oder sogar Net-Zero in Aussicht gestellt. Hinzu kommen strengere Regulierungen durch Vorgaben im Kreislaufwirtschafts- (KrWG), Lieferketten- oder Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dabei entpuppt sich der Umgang mit nicht mehr 100-Prozent funktionsfähigen Elektronik- oder Elektrogeräten als unvermuteter Stolperstein – aber auch als Chance, die Unternehmensprozesse rechtzeitig anzupassen und die Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern. Retourenspezialist BuyBay beschreibt diese aktuelle Herausforderung, berichtet von eigenen Erfahrungen und gibt Tipps zur Anpassung der Prozesse.

Selbst für Unternehmen, die Nachhaltigkeit bereits lange als Teil ihrer Mission verstehen, können die neuen gesetzlichen Vorgaben Überraschungen bereithalten. Nachdem viele Firmen bereits Themen wie Energiebilanz, nachhaltigere Verpackungen und generelle Recyclingprozesse geprüft haben, stellen sich ihnen im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) und Bilanzierung Fragen wie: Was fällt eigentlich alles unter die Definition „Abfall“? Betrifft dies ausschließlich (Verpackungs-)Materialien, oder auch die eigentliche Ware?

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Wie definiert man im Bereich der Elektroware den Begriff „Abfall“?

Das Thema Elektroschrott ist ein wunder Punkt auf der europäischen Nachhaltigkeits-Agenda. Das EU-Ziel von 65 Prozent Rücklaufquote bei Elektronikprodukten wurde bisher weit verfehlt. Bei der letzten Erhebung lag die Quote in Deutschland bei 44,3 Prozent.Es gilt also genau zu definieren, welche Artikel mit welchen Mängeln noch für den Weiterverkauf geeignet sind und welche aufgrund von Funktionsuntüchtigkeit entsorgt oder recycelt werden müssen – immer mit dem klaren Ziel vor Augen, so viele Artikel wie möglich wieder in den Umlauf zu bringen.

Diese Kategorisierung betrifft Hersteller und Händler, die beispielsweise Elektroware im Lager haben oder als Retoure erhalten. Als „Abfall“ gelten Artikel, die in ihrer Funktionstüchtigkeit oder Ihrer Vollständigkeit eingeschränkt sind. Diese werden z.B. als „D-Ware“ kategorisiert. Darunter fallen neben funktionsuntüchtigen Produkten auch Ware mit fehlenden Gebrauchsanweisungen oder Zubehör, sowie Ware mit defekter Verpackung, die aber technisch in Ordnung ist.

Wie geht man mit dieser Art „Abfall“ um?
John Warnar Foto: BuyBay

Im Falle von funktionsuntüchtiger Elektroware müssen Hersteller oder Händler sicherstellen, dass diese Produkte von zertifizierten Recyclingunternehmen repariert, aufgearbeitet oder recycelt werden. Sie dürfen die Ware aber nicht in ihrem aktuellen Zustand einfach weiterverkaufen.

Nach ElektroG sind Hersteller und Händler zudem verpflichtet, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen und zu dokumentieren. So muss nachweisbar sein, wo sich die Ware jeweils befindet und an wen sie weiterverkauft wurde.

Bei vielen Organisationen bedeutet dies eine Revision und Umstellung ihrer Abfall- und Warenwirtschaftsprozesse. Gleichzeitig wird nach Mitteln und Wegen gesucht, einen Mehrwert aus der defekten Ware zu schaffen. Wie man mit dem Abfall umgeht, Prozesse entsprechend optimieren und Mehrwert schaffen kann, wird im Folgenden erklärt.

Drei Tipps zum nachhaltigen und gesetzeskonformen Umgang mit „D-Ware“
  • Tipp 1: Auditing mithilfe einer detaillierten Datenbasis

Mit der CSRD fallen künftig deutlich mehr Unternehmen unter die Anwendungspflicht einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Entsprechende Regierungsbehörden besuchen Lagerstätten und überprüfen, wie Unternehmen defekte Ware definieren, wie diese ausfindig gemacht und wie damit umgegangen wird. Daher empfiehlt es sich rechtzeitig, die internen Prozesse in diesem Bereich zu überprüfen und Abläufe gegebenenfalls anzupassen. Klare Regeln zur Beschreibung und dem Umgang mit dem „Abfall“ müssen nicht nur genau definiert sein, sondern auch dokumentiert und entsprechend umgesetzt werden.

Voraussetzung für eine solche Bewertung ist ein detaillierter Datenstand auf Artikelebene. Durch physische und technische Einstufung gesammelte Daten ermöglichen im Idealfall eine optimale Entscheidung über die Einstufung und weiteren Prozessschritte für jeden Artikel. Grading-Software, die im Retourenmanagement-Prozess individuelle Daten auf Artikelebene sammelt, kann dabei helfen darzulegen, wie und warum ein Artikel eine bestimmte Bewertung erhalten hat. Bei Überprüfungen lassen sich diese standardisierten Informationen auf Artikelebene aufrufen.

  • Tipp 2: Anpassungsoptionen für die Prozesse prüfen und Warenbewertung granular gestalten

Beim Beispiel der D-Ware lohnt es sich, die Bewertung der Waren granular zu unterteilen. Das angesprochene Grading und das gleichzeitige Sammeln der Daten kann durch eine Software unterstützt oder von einem Logistik- oder Retourenpartner übernommen werden. Bei der Bewertung sollte klar unterschieden werden, welche D-Ware elektronisch fehlerfrei ist, somit nicht als „Abfall“ zählt und weiterverkauft werden kann. Bei elektronisch fehlerhafter Ware muss die weitere Verarbeitung oder Vermarktung den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Mit diesen detaillierten Informationen auf Artikelebene lassen sich die weiteren Prozessschritte, entweder in Richtung B2C/B2B-Verkauf, Reparatur oder Recycling bestimmen und die internen Prozesse können entsprechend der Gesetzesgrundlage angepasst und optimiert werden.

  • Tipp 3: Passende Partner für Recycling und Reparatur identifizieren und dabei Mehrwert schaffen

Die Partnerschaft mit einem zertifizierten Recyclingpartner, der zumindest die Rohstoffe einer weiteren Verwertung zuführt, ist eine notwendige, aber nicht die einzige Option für die weitere Verwertung der Waren. Im Sinne der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft lohnt es sich aber zuvor herauszufinden, wo eine Reparatur oder Wiederaufbereitung (Refurbishing) Produkte zurück in den Verkauf bringen können. Somit wird Abfall reduziert, Produkten ein zweites Leben geschenkt und die Kreislaufwirtschaft gestärkt.

„Als wir uns bei BuyBay mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, konnten wir auf Basis unserer Datenbank mit detaillierten Angaben zum Produktstatus unsere Prozesse zum Glück problemlos anpassen. Unsere Reparaturaktivitäten haben seitdem nochmals deutlich zugenommen, was unseren Abfallstrom gleichzeitig reduziert hat, erklärt John Warnar, Lagerleiter bei BuyBay. „Außerdem haben wir auf diese Weise zusätzlich zu unserem Recyclingpartner Wecycle weitere spannende Kooperationen aufgebaut – beispielsweise mit den Sozialunternehmen Road2Work. So hat uns die Überprüfung und Anpassung der Abfall- und Warenprozesse einen zusätzlichen Mehrwert beschert. Für uns ergab sich ganz klar der Schluss, dass es manchmal besser ist, einen Euro mehr in Forschung, Reparatur und soziale Aktivitäten zu investieren, um so einen Mehrwert für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu erwirken.“

Jürgen Sulzbacher

Weitere Informationen zum Zusammenspiel von Retourenmanagement und Nachhaltigkeit gibt es auch unter: https://www.buybay.com/de/

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