Klimakrise: „Wer soll was tun?“

Klimakrise: „Wer soll was tun?“
Frauke Rostalski legt mit „Wer soll was tun?“ ein provozierendes und zugleich wichtiges Buch vor. Sie erkennt den Klimawandel ausdrücklich als größte Herausforderung unserer Zeit an, wendet sich aber entschieden gegen eine moralische und rechtliche Überforderung des Einzelnen. Ihr Argumentationsrahmen bleibt verfassungsrechtlich und grundlegend liberal. Es geht ihr nicht um die Leugnung der Krise, sondern um die Frage, was aus ihr folgt – und wer tatsächlich verpflichtet ist zu handeln.
Im Mittelpunkt steht der Lebensschutz des Grundgesetzes und die Freiheit des Individuums. Rostalski leitet ihre Überlegungen aus Artikel 20 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes ab. Daraus entwickelt sie ein Prüfprogramm staatlicher Maßnahmen: Sie müssen einen legitimierten Zweck verfolgen, geeignet sein, das Ziel zu erreichen, erforderlich und angemessen sein. Nur dann sind sie rechtlich und moralisch haltbar.
Diese klare rechtsethische Struktur zieht sich durch das Buch
Das Pariser Klimaabkommen hält Rostalski für gescheitert. Es entfalte keine Bindungswirkung und enthalte keine Sanktionen bei Nichteinhaltung. Trotz aller Bekenntnisse steige der weltweite CO₂-Ausstoß jedes Jahr weiter, unterbrochen nur kurzzeitig durch die Corona-Pandemie. Aus dieser Analyse folgert sie, dass das Abkommen eher symbolischen als praktischen Wert besitzt. Sie erinnert daran, dass Staaten, die sich bemühen, von den sogenannten Trittbrettfahrern ausgenutzt werden. Wirkungsvoller seien Konzepte wie der von William Nordhaus vorgeschlagene Klima-Club, verbunden mit einem weitreichenden CO₂-Preis, der global abgestimmt werden müsste.
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Sie betont zudem, dass auch Staaten rechtlich nicht unmittelbar verpflichtet seien, dem Pariser Abkommen zu folgen. Ihre Bindung bestehe gegenüber der eigenen Verfassung – in Deutschland also an Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Da das Pariser Abkommen keine unmittelbare Wirksamkeit entfaltet und bisher keine substanzielle Umsetzung erkennen lässt, folgert Rostalski, dass sich Deutschland juristisch nicht daran halten müsse. Zwischen den Zeilen lässt sich hier auch ihre Kritik am Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 herauslesen, das aus ihrer Sicht die Handlungspflicht des Staates zu weit auslegt und über das Verfassungsrecht hinaus moralisch überhöht.
In ihrer Argumentation greift sie nicht den Deutschen Ethikrat als Institution an, sondern kritisiert gezielt die Ergebnisse der Stellungnahme „Klimagerechtigkeit“, in der sie eine normative Überforderung erkennt, die ihrem Verständnis von Verantwortungsethik widerspricht.
Kritik am Ethikrat
Rostalski fordert, dass sich das Pariser Abkommen an den nationalen Verfassungen messen lassen muss. Damit wendet sie sich gegen eine politische oder moralische Überhöhung internationaler Vereinbarungen, die in demokratisch legitimierten Rechtsordnungen keine echte Grundlage finden.
In ihrer Argumentation greift sie auch den Deutschen Ethikrat an, dem sie in seiner Stellungnahme zur Klimagerechtigkeit eine Form von Gesinnungsethik vorwirft. Statt auf reale Wirksamkeit zu achten, folge der Ethikrat einer Haltung, die moralisch gut gemeint, aber praktisch folgenlos bleibe. Rostalski positioniert sich damit ausdrücklich im Sinne einer Verantwortungsethik: Entscheidend sei nicht, ob man mit guter Gesinnung handle, sondern ob das Handeln geeignet ist, das Ziel tatsächlich zu erreichen.
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von März 2021 zeigt sich der zentrale Unterschied zwischen ihr und meiner Einschätzung. Ich halte dieses Urteil für sehr richtig und weitreichend. Es setzt Maßstäbe für die Generationengerechtigkeit und verpflichtet den Staat, Freiheit in die Zukunft hineinzudenken. Rostalski dagegen beurteilt das Urteil kritisch. Sie hält es für zu weitreichend und nicht ganz richtig, weil es ihrer Ansicht nach staatliche Handlungsspielräume überdehnt und zu stark moralisch auflädt. Diese unterschiedliche Gewichtung markiert den vielleicht wichtigsten Punkt im Verhältnis von Freiheit, Lebensschutz und Verantwortung.
Für Rostalski ist das Handeln Einzelner im globalen Maßstab weitgehend wirkungslos. Wer weniger fliegt oder Hafermilch trinkt, verändert das Klima nicht. Trotzdem hält sie individuelles Engagement für sinnvoll, weil es zur gesellschaftlichen Einübung führt und die Anpassung an spätere, unvermeidliche Maßnahmen erleichtert. Aber es gibt, so ihr Hauptargument, keine ethische oder rechtliche Pflicht dazu. Die moralische Betonung individueller Verantwortung sei vielmehr das Ergebnis einer bewussten Verschiebung – sie erinnert daran, dass der CO₂-Fußabdruck ursprünglich von BP eingeführt wurde, um die Verantwortung vom System auf den Konsumenten zu verlagern.
Das Verhältnis von Lebensschutz und Freiheit zieht sich leitmotivisch durch das Buch. Rostalski versucht, beide Prinzipien in Balance zu halten. Sie verweist auf Habermas, auf von Redecker und auf Jens Kersten, deren Überlegungen sie jedoch als unzureichend einstuft, weil sie dem Lebensschutz keinen zusätzlichen normativen Gewinn abgewinnen. Rechte der Natur, wie Kersten sie stark macht, gehen für Rostalski zu weit. Sie lehnt eine Entgrenzung des Rechtsbegriffs über den Menschen hinaus ab und bleibt beim grundgesetzlichen Anthropozentrismus.
Die sogenannten Klimakleber kritisiert sie scharf. Sie hätten dem Anliegen des Klimaschutzes eher geschadet als genutzt, weil sie den Diskurs in eine moralische Überheblichkeit geführt hätten, die gesellschaftliche Akzeptanz zerstört.
Das Buch liest sich wie eine Intervention in eine festgefahrene Debatte. Rostalski fordert eine Rückkehr zur Wirksamkeit und zur verfassungsrechtlichen Vernunft. Sie spricht gegen den moralischen Überschuss, ohne die Notwendigkeit entschlossenen Handelns zu bestreiten.
Eigene Einschätzung
Das Buch ist ein wichtiger Beitrag zum gegenwärtigen Diskurs. In vielem stimme ich mit ihr überein. Das Pariser Abkommen hat bislang keine große Wirkung entfaltet, die internationale Kooperation bleibt schwach, und die Kritik an einem überdehnten Moralismus ist berechtigt. Ihre Argumente werfen entscheidende Fragen auf, die die Demokratie aushalten und beantworten kann.
Der Unterschied liegt im Blick auf gesellschaftliche Veränderung und auf das Verhältnis von Recht und Ethik. Ich halte das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts für einen Wendepunkt, der Freiheit und Verantwortung neu austariert. Rostalski sieht darin eher eine problematische Verschiebung, weil es ihrer Meinung nach politische Verantwortung zu stark rechtlich bindet. Ich dagegen sehe darin einen notwendigen Impuls, der demokratische Handlungskraft nicht einschränkt, sondern vertieft.
Vorbildliches Handeln kann eine Kultur verändern, auch wenn es für sich allein global keine Wirkung zeigt. Solche kulturellen Lernprozesse sind Teil demokratischer Transformation. Rostalski übersieht das teilweise, weil sie das Symbolische zu schnell als nutzlos verwirft.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft das, was sie gar nicht behandelt: die Rolle der Unternehmen. Die deutschen Energieversorger, die europäische Zementindustrie und nicht zuletzt die Autoindustrie tragen einen erheblichen Anteil am CO₂-Ausstoß. Hier liegt der Hebel gesellschaftlicher Wirksamkeit, denn Konzerne können über klare gesetzliche Vorgaben und ökonomische Steuerungssysteme zu nachhaltigem Handeln verpflichtet werden. Diese Verantwortung der großen Akteure kommt in Rostalskis Analyse nicht vor. Ihr Fokus bleibt auf dem Verhältnis von Staat und Individuum, während die wirtschaftlichen Machtstrukturen, die die Emissionen wesentlich bestimmen, weitgehend ausgeblendet bleiben.
Sie benennt beim Fleischkonsum immerhin gesundheitliche Aspekte, aber sie lässt andere Themen aus, die für eine umfassende Verantwortungsethik bedeutsam wären: Technologieführerschaft, Gesundheitsvorsorge jenseits der Klimaerwärmung, die Schadstoffbelastung durch Verbrennungsmotoren oder die Frage, wie sich gesellschaftliche Werte insgesamt verändern müssen.
Rechte der Natur
Die Rechte der Natur, die Rostalski eher abwehrt, reichen weiter als der von ihr vertretene Lebensschutz. Sie gehen über das anthropozentrische Weltbild hinaus und fordern eine neue Balance zwischen menschlichem und nicht-menschlichem Leben. In dieser Hinsicht bleibt ihr Ansatz eng. Auch die Bezugnahmen auf Habermas oder von Redecker wirken verkürzt, weil sie deren kommunikative oder existenzielle Dimensionen nicht vollständig aufnimmt.
Am Ende bleibt der Eindruck eines Buches, das den Rationalismus überbetont. Rostalski argumentiert präzise, logisch und juristisch klar. Doch der Klimawandel lässt sich nicht allein rational abwenden. Menschen handeln nicht nur nach Vernunft, sondern auch aus Emotion, Glaube und kulturellem Sinn. Darauf weisen Autorinnen wie Maren Urner mit ihrer Kritik an der reinen Rationalität hin, ebenso Matthias Glaubrecht mit dem Blick auf die evolutionäre Prägung menschlichen Verhaltens. Und Papst Franziskus erinnert in Laudato Si’ an die spirituelle und ethische Dimension der Schöpfungsverantwortung. Diese Perspektiven fehlen Rostalski fast vollständig. Eine Ethik der Wirksamkeit braucht auch eine Ethik der Verbundenheit.
Trotzdem bleibt Wer soll was tun? ein Buch, das die Selbstverständlichkeiten des ökologischen Diskurses erschüttert. Es ruft zur Besinnung auf Verfassungsprinzipien, zur Klarheit in der Begründung von Pflichten und zu einer neuen Nachdenklichkeit über Wirksamkeit. Gerade weil Rostalski provoziert, leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Debatte um Freiheit, Verantwortung und die Zukunft einer demokratischen Klimapolitik.
Helmut Scheel

Frauke Rosalski
Wer soll was tun?
Warum wir nicht zum Klimaschutz
verpflichtet sind und worin
unsere Verantwortung eigentlich besteht
C.H. Beck
213 Seiten, 18 Euro


